Hagen.. Kurz vor der Entscheidung im Rat Hagen wirbt GWG-Chef Rehrmann für seine Pläne: Das Quartier brauche den Abriss der 130 Wohnungen und den Neubau.


Die finale Entscheidung über die Zukunft von „Block 1“ in Wehringhausen steht an. Der Rat wird am Donnerstag darüber abstimmen, ob die Pläne der Gemeinnützigen Wohnstättengenossenschaft (GWG), das Karree Minerva-/Gustav-/Ewald- und Lange Straße zugunsten einer sechszügigen Kita und eines Discounters abzureißen, mit Hilfe eine Bebauungsplanverfahrens umgesetzt werden müssen. Oder ob sie auch im vereinfachten Bauantragsverfahren (§ 34 Baugesetzbuch) durchgezogen werden können. Der Geschäftsführende GWG-Vorstand Christoph Rehrmann stellt sich den Fragen der WP.

Warum tut die GWG sich so schwer damit, beim „Block 1“ im Rahmen eines ordentlichen Bebauungsplanverfahren eine breitere Bürgerbeteiligung zuzulassen?


Christoph Rehrmann: Zunächst möchte ich deutlich machen, dass das von den SPD-Ratsherren Claus Rudel und Jörg Meier gezeichnete Bild einer Bürgerbeteiligung in einem B-Planverfahren unzutreffend ist und zu Erwartungen in der Bevölkerung führt, die diese Beteiligung niemals erfüllt. Bürgerbeteiligung heißt auch im Bebauungsplanverfahren nicht Bürger-

Mitbestimmung. Die Bürger haben in diesem Verfahren die Möglichkeit, angehört zu werden. Nicht mehr und nicht weniger. Alle Festlegungen des Bebauungsplanes erfolgen dann durch die Verwaltung.

Inwiefern hat in Ihren Augen denn Bürgerbeteiligung stattgefunden?

Wir haben die Pläne ausgiebig unseren Mietern vorgestellt und über Hilfen seitens der GWG gesprochen. Auch haben wir seit November 2017 intensiv mit den interessierten Bürgern und der Politik diskutiert. Dazu gehörten zwei Mieterversammlung, eine Führung des Lenkungskreises durch den Block 1, eine Veranstaltung von Stadtverwaltung und GWG im Gemeindezentrum der Pauluskirche, Präsentationen in der Bezirksvertretung sowie im Stadtentwicklungsausschuss sowie eine Bürgersprechstunde mit NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach. Daher kann man sicherlich davon sprechen, dass eine umfassende Bürgerbeteiligung erfolgt ist. Dass das Ergebnis nicht allen gefällt, liegt in der Natur der Sache und ist auch in einem Bebauungsplanverfahren nicht anders.

Dennoch bleibt die Frage: Warum kein Bebauungsplanverfahren?

So könnte es nach den Plänen der GWG bald aussehen. An der Minervastraße würde der Discounter entstehen, weiter oben ist die Rückseite der Kita in dieser Planskizze zu sehen.
So könnte es nach den Plänen der GWG bald aussehen. An der Minervastraße würde der Discounter entstehen, weiter oben ist die Rückseite der Kita in dieser Planskizze zu sehen. © Unbekannt | WP

Besonders die Kita, aber auch der Discounter sind Anforderungen des



Quartiers, die zeitnah passieren müssen. Der Ablauf des jüngst beschriebenen B-Planverfahrens „Feuerwehrgerätehaus“ in Halden zeigt die Realität. Der Beschluss des Rates zum Neubau erfolgte im September 2013. Aber auch mehr als fünf Jahre nach Einleitung des Verfahrens wurde keine Baugenehmigung erteilt. Da Baudezernent Thomas Grothe noch im März 2018 ein B-Planverfahren für das Block-1-Grundstück für überflüssig hielt, ist die Behauptung des SPD-Ratsherren Jörg Meier, wonach das Block-1-Bebauungsplanverfahren schon längst hätte abgeschlossen sein können, eine bewusste Irreführung der Bevölkerung.

Warum haben Sie es bis zuletzt ausgeschlossen, die 130 Wohnungen zu erhalten und zu sanieren?

Um diesen Häuserblock geht es. Hier ist die Ansicht von der Minervastraße aus zu sehen. Die GWG will die Häuser abreißen lassen.
Um diesen Häuserblock geht es. Hier ist die Ansicht von der Minervastraße aus zu sehen. Die GWG will die Häuser abreißen lassen. © Unbekannt | WP Michael Kleinrensing

Wir haben im Jahr 2013 durch ein externes Architekturbüro die Situation des „Block 1“ exemplarisch begutachten lassen. Ergebnis war, dass eine



Änderung der Grundrisse auf zeitgemäße, also auch für die nächsten 30 bis 40 Jahre vermietbare Grundrisse, einschließlich einer barrierearmen Erreichbarkeit der Wohnungen, wirtschaftlich nicht mehr möglich ist. Der „Block 1“ stammt aus dem vorletzten Jahrhundert. Bäder gab es innerhalb der Wohnungen damals nicht. Das WC stand in der Regel gemeinschaftlich mehreren Bewohnern „auf halber Treppe“ zur Verfügung. Später mussten die Wohnungen, um sie überhaupt noch vermieten zu können, auch mit Bädern ausgestattet werden. Dazu wurden in der Regel Räume von den Küchen abgeteilt und als Bad eingerichtet. Die Folge waren schlauchartige Bäder und ungünstig geschnittene Küchen.

Aber technisch lässt sich heute doch fast alles lösen...

Um es deutlich zu sagen: Eine Sanierung dieser Wohnungen unter Berücksichtigung des Brandschutzes und der Energieeinsparverordnung ist wirtschaftlich nicht möglich. Die Sanierung würde ein Volumen erreichen, das dem eines Neubaus nahe ist, mit der Folge, dass die Wohnungen trotzdem nicht über Aufzüge verfügen.

Wäre es für die GWG nicht auch vorstellbar, an gleicher Stelle moderne Wohnkonzepte beispielsweise für Senioren anzubieten?

So könnte es nach den Plänen der GWG bald an der Lange Straße aussehen. Rechts ist noch die alten Wohnbebauung zu sehen, In der Mitte ist die Front der Kita erkennbar.
So könnte es nach den Plänen der GWG bald an der Lange Straße aussehen. Rechts ist noch die alten Wohnbebauung zu sehen, In der Mitte ist die Front der Kita erkennbar. © Unbekannt | WP

Wer die Topographie in Wehringhausen und im Speziellen auf dem Grundstück des Block 1 kennt, wird schnell zu dem Ergebnis kommen,



dass ein Wohnkonzept für Senioren an dieser Stelle vollkommen unsinnig wäre. Stattdessen planen wir parallel an anderer Stelle in Wehringhausen die Sanierung und Umgestaltung des Wohnkomplexes in der Form, dass die Wohnungen künftig barrierearm durch Aufzüge erreicht werden können und die Grundrisse geeignet sind, sich innerhalb der Wohnung auch mit Gehhilfen zu bewegen. Dort finden wir aber eine andere Topographie vor.

Glauben Sie nicht, dass auch am Block 1 Wohnbedarf besteht?

Der Wohnungsmarkt in Wehringhausen zeigt, dass in einem Umkreis von zwei Kilometern um den Block 1 herum 181 Mietwohnungen angeboten werden, im Ein-Kilometer-Radius sind es immer noch 74 Wohnungen. In diesen Zahlen sind unsere 130 Wohnungen nicht berücksichtigt. Es wird also sehr deutlich, wie sehr eine Wohnraumreduzierung von Nöten ist.

Die Vorstellung, nach einem Abriss eine Kita an der Lange Straße zu errichten, trifft kaum auf Widerstand. Der Discounter an der Minervastraße hingegen sehr. Warum ist dieses Angebot für Sie unverzichtbar?

Ein Blick von der Lange Straße auf eines der Häuser, das abgerissen werden soll.
Ein Blick von der Lange Straße auf eines der Häuser, das abgerissen werden soll. © Unbekannt | WP Michael Kleinrensing






Zunächst ist die Behauptung falsch, dass nach einem Abriss die Erstellung einer Kita an der Lange Straße kaum auf Widerstand stößt. Denn die SPD hat einen Antrag auf Veränderungssperre für das Grundstück gestellt und versucht damit, den Bau einer dringend erforderlichen Kita zu verhindern. Der Vorschlag, einen Discounter in das Quartier zu holen und an der Minervastraße zu errichten, kam bereits im Jahr 2013 von Baudezernent Thomas Grothe. Dieser wollte eine teilweise Nachnutzung durch Einzelhandel – konkret Aldi –, da nach seiner Aussage der Einzelhandel nicht mehr an der B7 angesiedelt, sondern mehr ins Quartier rücken sollte.

Also ein Vorschlag der Stadt?

Noch eine Animation der GWG-Pläne: So könnte von der lange Straße aus gesehen die Front der Kita aussehen.
Noch eine Animation der GWG-Pläne: So könnte von der lange Straße aus gesehen die Front der Kita aussehen. © Unbekannt | WP

Wir haben diesen Vorschlag aufgenommen und erneut mit der Verwaltung und Herrn Grothe diskutiert. In diesem Zuge haben wir durch die BBE Handelsberatung Köln – zuletzt Partner der Stadt Hagen bei der Brandt-



Brache – prüfen lassen, ob die geplante Einzelhandelsfläche schädliche Auswirkungen im Innenbereich zur Folge haben könnte. Die BBE Handelsberatung gelangt in ihrer Auswirkungsanalyse zu dem Ergebnis, dass sich der geplante Lebensmittelmarkt in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Zudem kann ausgeschlossen werden, dass die Ansiedlung schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Stadt Hagen haben würde. Hinsichtlich der baurechtlichen Situation gelangt die BBE zu dem Ergebnis, dass eine Genehmigung nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches für zulässig erachtet wird. Da die Ansiedlung des Discounters nach Ansicht des Baudezernenten für das Quartier sinnvoll ist und weder gegen Baurecht noch gegen die Grundsätze des Einzelhandelskonzeptes verstößt, unterstützt die Realisierung eine wirtschaftliche Neugestaltung des gesamten Areals, was für jeden Investor unverzichtbar ist.

Werden Sie, falls der Rat ein Bebauungsplanverfahren fordert, tatsächlich die Planungen stoppen und den Block für alle Zeiten zuzunageln?

Ein weiterer Blick auf den „Block1“ von der Minervastraße aus.
Ein weiterer Blick auf den „Block1“ von der Minervastraße aus. © Unbekannt | WP Michael Kleinrensing






Ihre Formulierung „für alle Zeiten zuzunageln“ impliziert eine Drohgebärde, die aus einer Verärgerung heraus gesprochen wurde. Unsere Entscheidung, für den Fall der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens dieses Grundstück nicht weiter zu entwickeln, erfolgt aber nicht aus einer Verärgerung heraus, sondern aus einer nachvollziehbaren Entscheidung sowohl aus wohnungswirtschaftlicher, städtebaulicher und wirtschaftlicher Sicht. Der Stadtteil hat eine hohe Zahl an überschüssigen Wohnungen, die geradezu nach einem Rückbau in größerer Zahl ruft. Wirtschaftlich betrachtet ist auf diesem Grundstück Wohnungsbau nicht realisierbar. Die einzigen sinnvollen Nachfolgenutzungen werden aber durch die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens derart in die Länge gezogen, dass dann mit einem Abriss nicht vor 2024 und der Fertigstellung von Nachfolgeobjekten nicht vor 2026 zu rechnen wäre, was die derzeitige Planung ad absurdum führen würde. Daher ist unsere Entscheidung, die Akte am 22. Februar für den Fall der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu schließen, eine rein sachliche unternehmerische Entscheidung eines Grundstückseigentümers.