Hagen. . Im Prozess um die blutige Attacke in der Augustastraße in Hagen-Wehringhausen ist das Urteil gefallen. Der Schütze (33) muss länger in Haft.

Die beiden misslungenen Schüsse in der Augustastraße – die Billig-Patronen zündeten nicht. Das war nicht nur für das mögliche Opfer, sondern gestern auch für den angeklagten Schützen (33) das große Glück: Nur viereinhalb Jahre Haft wegen versuchten Totschlags. Das Schwurgericht urteilte moderat, ordnete jedoch die Unterbringung des Verurteilten in einer Entziehungsanstalt an.

Im Dunkeln blieben selbst für die Richter die Hintergründe der Tat. Der Angeklagte war am 12. Juli letzten Jahres mittags auf offener Straße in Wehringhausen mit einem Kontrahenten (37) zusammengestoßen („schicksalhaftes Aufeinandertreffen“). Nach missglückten Schussversuchen aus seiner goldenen Pistole wurde er am Bauch lebensgefährlich mit einem Messer aufgeschlitzt.

Sinn und Zweck der Tat unklar

Und das Motiv? War es im Verfolgungswahn vor den Bandidos? War es Rache und Eifersucht einer seiner drei Geliebten? „Sinn und Zweck der Tat

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blieben unklar“, so Vorsitzender Richter Marcus Teich in seiner Urteilsbegründung. „Er hat mit Tötungsvorsatz gehandelt und es war nur Zufall, dass nicht mehr passiert ist.“ Die Kammer bewertete das Geschehen als „schwerwiegende Tat“.

Zunächst zweijährige Therapie

Sucht, über Jahre Alkohol und Drogen, hätten in diesem Fall eine entscheidende Rolle gespielt. „Das hat sich zugespitzt. Zuletzt hatte der Angeklagte die Kontrolle über seinen Konsum verloren“, befand das Gericht. Der Verurteilte muss zunächst in eine zweijährige Entzugstherapie. Hält er diese durch, könnte die restliche Strafverbüßung zur Bewährung ausgesetzt werden.