Der Prozess um Rapper Nuhsan C. vor dem Landgericht Hagen zieht sich wie ein Kaugummi. Doch auch danach droht Ungemach.

Ach immer dieser Jigzaw (25), dieses junge Talent mit den großen Ambitionen. So gerne möchte er ein Großer werden. Träumt davon, so etwas wie die Helene Fischer der deutschen Rap-Szene zu sein. Doch ob er dieses Ziel jemals erreichen wird – nicht wenige treibt da Sorge um.

Ein paar Skandale mögen hilfreich sein – Marketing zum Selbstzweck. Aber muss man mit einer Machete auf andere losgehen? Muss man es sich mit dieser sympathischen Glamour-Familie Geiss verderben. Und muss man immerzu versuchen, unseren Rechtsstaat am Nasenring durch die Arena zu ziehen?

Erkrankter Anwalt bremst das Verfahren

Jigzaw, der im wirklichen Leben Nuhsan C. heißt und in den sozialen Netzwerken übrigens auch gerne über Journalisten herzieht, muss vor Gericht erscheinen. Gestern zuletzt. Vorgestern übrigens auch. Da geht es vor der Berufungskammer des Landgerichts darum, ob er wegen dieser Machetensache ins Gefängnis muss oder eben nicht. Das Problem: Aus dem Knast heraus lässt sich so schlecht rappen.

Je mehr Prozesstage ins Land ziehen, je weniger sich die Fanschar für das Treiben im Gerichtssaal interessiert, desto intensiver drängt sich der Eindruck auf, als solle das Verfahren einem Kaugummi gleich in die Länge gezogen werden. Zuletzt erkrankte der Verteidiger – wir wünschen beste Genesung. Verhandelt werden konnte nicht.

Das Heilige Fest auf jeden Fall in Freiheit

Das Heilige Fest wird Nuhsan C. also noch in Freiheit verbringen. Ein vorweihnachtliches Geschenk, weil sein Kumpel, der umstrittene Echo-Preis-Gewinner Kollegah, einst 40.000 Euro als Kaution hinterlegt hat. Nuhsans Probleme sind damit aber nicht vom Gabentisch.

Ein Rechtsstaat verteilt keine Geschenke. Gelegentlich schlägt er zurück. Manchmal ganz subtil: Zum Beispiel als das Sprechgesangs-Talent vor Gericht rappen sollte und offenbar wurde, dass er den Text seines eigenen Liedes nicht kann. Manchmal aber auch, wie der Bürger es erwarten darf. So werden Richter Dieter Krause und Kollegen am Ende ein faires Urteil sprechen.

Genervt vom Rapper und seinem Rechtsvertreter

Und sollte – was denkbar ist – Rapper Nuhsan danach auf freiem Fuß bleiben, droht ihm doch neues rechtsstaatliches Ungemach. Dann könnte dem in Hagen geborenen Türken mit armenischen Wurzeln wegen anderer Straftaten eine Abschiebung in sein Heimatland bevorstehen. Vorausgesetzt, die Ausländerbehörden in Hagen und Osnabrück einigen sich, wer für dieses Verfahren zuständig ist.

Dieser Wunsch steht weit oben auf der Liste vieler, die nur noch genervt vom Rappertalent und seinem Rechtsvertreter sind.