Hagen. . Das scheint Nuhsan C., alias Rapper „Jigzaw“, so gar nicht zu schmecken: Das Verfahren wird ohne seinen erkrankten Anwalt fortgesetzt.
„Ich möchte diesen Anwalt nicht!“ Nuhsan C. (25), bekannt als „Rapper Jigzaw“, zeigte sich am Donnerstag im Strafprozess bockig. Noch immer verhandelt die Berufungskammer des Landgerichts die Machetenattacke vom Wilhelmsplatz. Unvorhersehbare Widrigkeiten verzögern die Urteilsverkündung bis ins kommende Jahr.
Das Attest kam am Mittwoch um 12.43 Uhr per Fax. Er sei „leider arbeitsunfähig erkrankt“, teilte Anwalt Dr. Christof W. Miseré dem Gericht mit und übersandte eine ärztliche Bescheinigung. Vorsitzender Richter Dieter Krause musste umgehend reagieren.
Hätte der gestrige Verhandlungstermin nicht stattfinden können, wäre das gesamte Verfahren, in dem seit nunmehr vier Monaten verhandelt wird, geplatzt. Alles hätte von vorn beginnen müssen – die Strafprozessordnung sieht eine Unterbrechung der Verhandlung von höchstens drei Wochen vor.
Verteidiger maulend abgelehnt
Versuche des Vorsitzenden Richters, den Kölner Verteidiger auf dem Handy zu erreichen, schlugen fehl und eine umgehende Rückrufbitte in dessen Büro blieb ebenfalls erfolglos. Richter Krause schickte eiligst die Polizei zur Wohnadresse von Nuhsan C., der noch bei Mutti wohnt, und ließ durch die Beamten ausrichten, dass der Angeklagte auf jeden Fall zum Termin erscheinen müsse.
Zur „Verfahrenssicherung“ musste der Richter einen neuen Pflichtverteidiger bestellen. Die Wahl fiel auf Anwalt Frank Becker. Den wollte der Rapper aber nicht, er lehnte ihn maulend ab. Bis Freitag, 13 Uhr, darf Nuhsan C. noch mit neuem Verteidiger seiner Wahl erscheinen. Sonst geht es mit Anwalt Becker weiter.