Hagen. . Die Eltern einer Fünfjährigen sind enttäuscht: Ihr Kind ist nach der Geburt in Hagen schwer behindert. Strafe gegen eine Ärztin wurde reduziert.
Auch in der zweiten Instanz ist die Leitende Oberärztin eines Hagener Krankenhauses, dessen Entbindungsstation mittlerweile geschlossen ist, verurteilt worden. Sie hatte einer hochschwangeren Patientin im August 2013 ein Medikament verordnet, das bei der gebärenden Mutter (42) einen allergischen Schock auslöste.
Das Kind kam schwerstbehindert zur Welt. Die Berufungskammer unter Vorsitz von Richter Dieter Krause senkte gestern die Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung von beim Schöffengericht verhängten 19.200 auf 12.800 Euro.
Fehler bei der Geburt: Fünfjährige ist auf dem Stand eines Säugliungs
Mutter Tanja Zinkann (42) weinte während der Urteilsbegründung, Ehemann Thorsten (43) schien angesichts der Milde der Kammer erschüttert. Die Eltern haben seit der Geburt ihrer Tochter Lara Viktoria kaum noch eine Minute Zeit: Ihre inzwischen fünfjährige Tochter ist rund um die Uhr und für immer auf ständige Betreuung und Hilfe angewiesen. Aufgrund einer irreparabelen Hirnschädigung ist das kleine Mädchen auf dem Stand eines Säuglings. Sie kann weder sitzen noch krabbeln, nicht sprechen oder stehen. In einem laufenden Zivilverfahren werden deshalb 560.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld eingeklagt.
Gerichtssprecherin Inga Papajewski erläutert, warum die Berufungskammer im Strafverfahren die Anzahl der Tagessätze von 120 auf 80 herabsetzte und somit die Geldstrafe um ein Drittel senkte: „Die Angeklagte hat im Gegensatz zu früher den Sachverhalt eingeräumt. Das ist nach obergerichtlicher Rechtsprechung ein Milderungsgrund.“ Außerdem habe sie sich „anders dargestellt als in erster Instanz und mehrfach entschuldigt“.
Die neue Verurteilung liegt knapp unterhalb der Vorstrafengrenze und wird darum nicht ins Führungszeugnis der Klinikärztin eingetragen.
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