Hagen. Er sticht einen Mann nieder und entzieht sich der Abschiebung: Doch Rapper Nuhsan C. zeigt sich weiter in Videos und verhöhnt die Behörden.
- Flüchtiger Gangster-Rapper Nuhsan C. zeigt sich weiter in Videos auf Youtube und verhöhnt Ermittler
- 24-Jähriger hat im Juli einen Mann auf dem Wilhelmsplatz niedergestochen und ist geflohen
- Staatsanwalt trotzdem optimistisch: „Über kurz oder lang kommen wir zum Erfolg.“
Seit dreieinhalb Monaten ist Nuhsan C. auf der Flucht. Per Haftbefehl wird er von der Hagener Polizei und Staatsanwaltschaft nach einer blutigen Messerattacke gesucht. Doch wirklich versteckt hält sich der 24-Jährige, der am 13. Juli am helllichten Tag auf dem Wilhelmsplatz einen anderen Mann niedergestochen und schwer verletzt hatte, nicht. Erst vor wenigen Tagen hat der Rap-Musiker aus dem Untergrund ein neues, professionell produziertes Musikvideo im Internet bei Youtube veröffentlicht.
Darin brüstet er sich mit der Tat, verhöhnt den Staat und die Ermittler. Polizei und Staatsanwaltschaft in Hagen ärgert das. Doch die Fahndung ist in den vergangenen Wochen nicht intensiviert worden.
Die Vorgeschichte
Nuhsan C. wird eigentlich mit zwei Haftbefehlen gesucht. Zum einen wegen der Messerattacke. Zum andere gibt es einen Abschiebe-Haftbefehl. Denn der 24-Jährige wurde zwar in Hagen geboren, seine Eltern waren als Teil einer armenischen Minderheit in der Türkei aber nur geduldet. Weil Nuhsan C. schon als junger Man wegen massiver Körperverletzungsdelikte erheblich straffällig geworden war, sollte er 2014 in die Türkei abgeschoben werden. Zweimal wurde das Verfahren aufgeschoben: Zunächst saß er noch im Gefängnis, beim zweiten Mal wurde ihm ein Aufschub gewährt, weil der Vater gestorben war. Als er im März 2017 endgültig abgeschoben werden soll, stellte er einen Asylantrag: Er sei als Armenier in der Türkei staatlicher Verfolgung ausgesetzt.
Der Antrag galt zwar nach Gesetzeslage von Anfang an als aussichtslos, weil Nuhsan C. ihn schon die Jahre zuvor hätte stellen können und er offensichtlich nur die Abschiebung verzögern sollte. Doch noch während der Bearbeitungszeit stach er in Hagen einen 25-jährigen Polen im Streit mit einer Machete nieder. Mit einer Notoperation musste er gerettet werden. Nuhsan C. floh.
Rapper aus dem Untergrund
Seitdem präsentiert sich der 24-Jährige aber regelmäßig im Internet. Er betreibt weiter seine Facebook-Seite und veröffentlich bei Youtube neue Rap-Videos und glorifiziert seine Flucht. So wie in dem jüngsten, vor wenigen Tagen veröffentlichten Film, in dem er mit einem anderen Rapper auftritt: Er brüstet sich mit der Tat auf dem Wilhelmsplatz („Ich nahm die Machete und stand meinen Mann“), macht sich über die Behörden lustig („Der Asyltrickser hat Deutschland auf den Kopf gestellt“). Und wird dafür von seinen Fans gefeiert.
Die Fahndungshürden
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Dass er sich so über den Staat lustig macht, ärgert die Ermittler. Allerdings, so Oberstaatsanwalt Gerhard Pauli, sei man schlecht beraten, sich hier von Gefühlen leiten zu lassen: „Über kurz oder lang kommen wir zum Erfolg.“ Ermittlungsmethoden müssten verhältnismäßig sein. So werde nicht mehr wegen eines versuchten Tötungsdelikts, sondern gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Zwar mahnte die Polizei noch im Juli zur Vorsicht: Da Nuhsan C. weiter mit der Machete bewaffnet sein könnte, solle er nicht angesprochen werden, stattdessen sollten Zeugen gleich die110 wählen. Laut Polizeisprecher Ulrich Hanki gehe man aber nicht von einer akuten Bedrohung für andere aus.
Doch warum wird keine Telefonüberwachung eingesetzt? Warum wenden sich Ermittler nicht an Facebook oder Youtube, um herauszufinden, wo die Musikvideos und Nachrichten ins Internet eingestellt wurden? Weil es wenig effektiv sei, so Nils Warmbold, der ermittelnde Staatsanwalt: „Bis wir bei den großen Unternehmen an die Daten kommen, sind die IP-Adressen oder Standorte längst nicht mehr aktuell. Und für eine Telefonortung fehlt seine aktuelle Verbindung.“
>> HINTERGRUND: Mitwisser haben wenig zu fürchten
- Die anderen Akteure aus dem Musikvideo, die Nuhsan C. nicht bei der Polizei melden, müssen offenbar nicht viel befürchten.
Man werde ihnen wohl kaum nachweisen könne, dass sie tatsächlich von dem Haftbefehl gewusste hätten und das Ganze nicht als Aufschneiderei eines Gangster-Rappers verstanden hätten, so Oberstaatsanwalt Gerhard Pauli. - Anders könne es aussehen, wenn jemand Nuhsan C. wissentlich Unterschlupf gewähre. „Das könnte Strafvereitelung sein.“