Wehringhausen. . Nach einer Messerattacke in Hagen sucht die Polizei weiter nach Nuhsan C. (23). Hätte sein Asylverfahren längst abgeschlossen sein müssen?
- Nach Messerattacke auf Wilhelmsplatz: Nuhsan C. ist weiter auf der Flucht
- 23-jähriger hätte längst Deutschland verlassen sollen, dann stellte er Asylantrag
- Bearbeitung dies Antrags dauert überdurchschnittlich lange
Der wegen der Messerattacke auf dem Wilhelmsplatz in Wehringhausen gesuchte Nuhsan C. ist weiter auf der Flucht. Nach dem Start der Öffentlichkeitsfahndung habe es zwar viele Hinweise gegeben, so Polizeisprecher Ulrich Hanki: „Den gehen wir auch nach. Ein entscheidender Hinweis war aber noch nicht darunter.“
Wie berichtet, wird der 23-Jährige verdächtigt, am Donnerstag vergangener Woche einen 25-jährigen Polen auf dem Wilhemsplatz im Streit niedergestochen und dabei so schwer verletzt zu haben, dass dieser noch in der Nacht operiert werden musste. Nuhsan C. war von Zeugen erkannt worden, er konnte aber mit der mutmaßlichen Tatwaffe entkommen und ist seitdem verschwunden.
Was den Fall pikant macht: Der 23-Jährige ist zwar in Hagen geboren, hat aber einen türkischen Pass und hätte wegen eines längeren Aufenthalts im Jugendgefängnis (unter anderem Körperverletzung, gewerbsmäßiger Diebstahl) am 31. März 2017 Deutschland verlassen müssen. Hätte die Ausreiseverfügung gegriffen, hätte es also nicht zu der Tat auf dem Wilhelmsplatz kommen können.
Zwei Tage vor diesem Termin reichte Nuhsan C. dann aber einen Asylantrag ein. Als Teil der armenischen Minderheit in der Türkei sei er dort der Gefahr der staatlichen Verfolgung ausgesetzt. Fraglich ist allerdings, ob das Asylverfahren, das nach WP-Informationen noch nicht entschieden ist, nicht schon längst hätte abgeschlossen sein müssen.
Im Schnitt 1,4 Monate Verfahrensdauer
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg wollte gestern auf Anfrage der WESTFALENPOST nichts zu dem konkreten Hagener Fall sagen. Allerdings, so eine Behördensprecherin: Neuanträge, die nach dem 1. Januar 2017 eingereicht wurden – der von Nuhsan C.
gehört dazu – würden innerhalb von durchschnittlich 1,4 Monaten abgeschlossen. Das wäre in diesem Fall Mitte Mai gewesen, also fast zwei Monate vor der Tat. Zudem hatte das NRW-Integrationsministerium gegenüber der WP erklärt, dass schon nach heutiger Rechtslage ein Asylantrag als offensichtlich unbegründet abzulehnen sei, wenn er nur zur Verhinderung der anstehenden Ausreise gestellt werde. Zumal, wenn vorher schon Zeit gewesen sei, diesen zu stellen.
Die Zeit hätte der 23-Jährige gehabt. Zur Erinnerung: Schon im Jahr 2014 hatte Nuhsan C. seine erste Ausreiseverfügung erhalten. Die konnte damals nur nicht vollstreckt werden, weil der 23-Jährige noch im Jugendgefängnis saß.