Hagen. . Das Landgericht Hagen hat Nach-Ermittlungen im Fall der Raser von der Feithstraße angeordnet. Das gesamte illegale Rennen muss nachgestellt werden.

  • Neue Wendung im Fall des illegalen Rennens auf der Feithstraße
  • Landgericht Hagen ordnet Nach-Ermittlungen an
  • Gesamtes Rennen muss nachgestellt werden

Im Fall der beiden Raser, die bei einem illegalen Autorennen auf der Feithstraße einen schweren Frontalunfall mit fünf Schwerverletzten verursacht haben, muss nachgeliefert werden: Das bislang von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Beweismaterial reicht den Richtern am Landgericht nicht aus. Die spektakuläre Raserei wird nun nachgestellt. Sogar der Vorwurf eines versuchten Tötungsdeliktes scheint möglich.

Ein Aufsehen erregender Unfall am Abend des 19. Mai hatte bundesweit für Schlagzeilen und Diskussionen gesorgt: Der Fahrer (33) eines schwarzen Audi A6 hatte sich ab dem Boeler Ring mit dem Fahrer (46) eines roten Skoda ein illegales Autorennen geliefert. In Höhe der Fernuni geriet der Skoda in den Gegenverkehr und prallte mit zwei entgegenkommenden Autos zusammen. Bei der folgenreichen Karambolage wurde ein Junge (6) besonders schwer verletzt – die Ärzte kämpften tagelang um sein Leben, inzwischen geht ihm wieder besser. Der Audi-Fahrer war zunächst vom Unfallort geflüchtet.

 Jens Berndt, Pressesprecher Landgericht Hagen.
Jens Berndt, Pressesprecher Landgericht Hagen. © WP Michael Kleinrensing

Knapp drei Monate nach dem Horror-Crash legte die Staatsanwaltschaft eine fünfseitige Anklageschrift gegen die beiden Raser vor: Vorsätzliche Straßenverkehrgefährdung, fahrlässige Körperverletzung und in einem Fall Unfallflucht. Die Ermittlungsbehörde hatte auch ein Dekra-Gutachten, das von zwei verkehrsunfallanalytischen Sachverständigen ausgearbeitet wurde, beigefügt.

Nachermittlungen angeordnet

Der zuständigen 6. Großen Strafkammer unter Dr. Christian Voigt reicht das vorgelegte Material jedoch nicht aus. In einem Beschluss (Az. 46 KLs-615 Js 172/16-25/16) ordnen die drei Berufsrichter nun „ergänzende Beweiserhebungen zur besseren Aufklärung der Sache“ an. Diese Nachermittlungen haben es in sich.

In Berlin stehen Raser wegen Mordes vor Gericht

In Berlin stehen zwei Männer wegen Mordes vor Gericht, die sich auf dem Kurfürstendamm ein Rennen geliefert hatten, bei dem ein Rentner starb.

Begründung der Staatsanwaltschaft für den Mordvorwurf: Die Männer hätten gemeingefährliche Mittel eingesetzt und aus niedrigen Beweggründen gehandelt.

So soll die Fahrt über die Raser-Strecke ab der Ampelkreuzung Feithstraße/Fleyerstraße in Richtung Bredelle bis zur Unfallstelle am Abzweig Feithstraße/Universitätsstraße komplett simuliert und durch Videoaufnahmen dokumentiert werden. Mal mit einer Geschwindigkeit von 50, mal mit 100 Stundenkilometern. Zwei Autos sollen bei hoher Geschwindigkeit auch nebeneinander rasen, so die Anordnung.

Ungemachte Hausaufgaben der Ermittler? „Wir kommentieren Gerichtsbeschlüsse grundsätzlich nicht“, erklärte Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli auf WP-Anfrage. Für die Polizei bedeutet das Ganze viel Arbeit: „Ich habe noch keine genaue Vorstellung davon, was da jetzt alles auf uns zukommt“, sagt Polizeisprecher Ulrich Hanki. „Die gesamte Fahrstrecke muss abgesperrt werden. Rechts und links am Fahrbahnrand, entlang des Fleyer Waldes und der Kleingartenanlage.“ Ganze Hundertschaften der Polizei müssten verhindern, dass jemand auf die Straße tritt: „Flatterband reicht jedenfalls nicht.“

Tatsächlich 100 km/h?

Das Gericht will durch die aufwändige Aktion die Fragen klären, ob die errechnete Geschwindigkeit von 100 km/h tatsächlich erreicht werden konnte und ob bei einer Vollbremsung des Skoda-Fahrers ein Zusammenstoß vermeidbar gewesen wäre.

Wozu der ganze Aufwand? Könnte es sein, dass hier am Ende, wie derzeit in Berlin, ein versuchter Mordvorwurf verhandelt wird? Landgerichtssprecher Jens Berndt: „Es ist nicht auszuschließen, dass die weitere Beweiserhebung Hinweise auf einen möglichen Tötungsvorsatz der Angeschuldigten liefern wird.“