Hagen. Acht statt 17 möglicher Windkraftkonzentrationszonen weist die neue Vorlage der Umweltverwaltung nur noch aus.

  • Im Rathaus wird über Windkraft diskutiert
  • Nur acht statt 17 Konzentrationszonen
  • Mehr Infos zum Artenschutz erforderlich

Acht statt 17 möglicher Windkraftkonzentrationszonen weist die neue Vorlage der Umweltverwaltung nur noch aus. Das Papier wurde so zwar im Umweltausschuss noch nicht beschlossen. Allerdings nur, weil sich die Politik detaillierte Informationen zu den bisherigen Ergebnissen der Artenschutzprüfung wünscht. Im Mai soll erneut über das Papier beraten werden.

Im Mittelpunkt der Vorlage stehen die Abstandsflächen, die die Konzentrationszonen (allesamt auf den Höhen zwischen Hohenlimburg und dem Hagener Süden) haben sollen. 750 Meter sind zum Wohnen im Innenbereich, 550 zum Wohnen im Mischbereich und 400 Meter zum Wohnen im Außenbereich vorgesehen. Im Vergleich zur ursprünglichen Planung sind diese Abstände zwischen Bebauung und dem äußeren Rand einer Konzentrationsfläche noch einmal angehoben worden. Trotzdem stießen sie zuletzt in der Bezirksvertretung Hohenlimburg auf heftige Kritik. Die große Mehrheit der Bezirksvertreter hatte sich für bis zu 1000 Meter stark gemacht.

Gefahr von Einzelanlagen

„Wir haben Anträge und Petitionen erhalten“, so Martin Bleja von der Stadt Hagen, „am Ende haben wir versucht, einen Kompromiss auszuloten. Wenn wir den Anregungen aus Hohenlimburg gefolgt wären, so bliebe nur noch eine winzige Konzentrationsfläche übrig. Damit würden wir den Weg für Einzelanlagen öffnen, die dann ohne Beteiligung der Politik genehmigt werden müssten.“

Neben den neuen Abständen sind auch erste Ergebnisse der Artenschutzprüfung in die Planung eingeflossen und haben dazu geführt, dass Flächen aus der Planung herausfallen. Abgeschlossen sind die noch nicht. „Allerdings macht es Sinn, zunächst den Beschluss über die Flächen zu fassen, damit die Investoren wissen, wo genau sie weiter prüfen müssen und wo nicht“, so Bleja. Es sei durchaus möglich, dass Uhu, Wanderfalke oder Rotmilan dafür sorgen, dass weitere mögliche Konzentrationszonen kippen.

Kommunen legen Abstände fest

Keine Vorgaben in Bezug auf die Abstände zur Wohnbebauung macht der neue Windenergieerlass des Landes. Die Landesregierung legt es in die Hand der Kommunen, Abstände zu verlegen.

Insbesondere die Grünen-Vertreter im Umweltausschuss, Vorsitzender Hans-Georg Panzer und Antonius Warmeling, sprachen sich dafür aus, die Vorschläge der Umweltverwaltung anzunehmen. „Wir können die Kriterien nicht so ansetzen, dass keine Windkraft in Hagen mehr möglich ist“, erklärte Panzer, „dann verlieren wir selbst jeglichen Gestaltungsspielraum. Kritische Konzentrationszonen müssen aus dem Plan verschwinden, aber es müssen auch Zonen bleiben, auf denen Windkraftanlagen realisiert werden können.“

Rotoren dürfen nicht über Zonengrenzen hinausragen

Windkraftanlagen können, so hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, gegen das sogenannte Rücksichtnahme-Gebot verstoßen, wenn von der Drehbewegung der Rotoren eine „optisch bedrängende Wirkung“ auf benachbarte Grundstücke ausgeht.

Als grober Anhaltspunkt gilt ein Abstand zwischen Wohnhaus und Anlage, der der dreifachen Höhe der Gesamtanlage entspricht (dreimal 150 Meter). Auch die Rotoren dürfen nicht über Zonengrenzen hinausragen.

Größere Anlagen sind möglich, wenn die Anlage weiter entfernt von der Wohnbebauung steht.

FDP-Vertreter Alexander Plahr hingegen beklagte, dass das Land Nordrhein-Westfalen im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine Abstands-Vorgaben mache und dadurch den Konflikt in die Kommunen verlagere: „Diese zermürbende Diskussion um Abstände wird in vielen Städten geführt.“ SPD und CDU schlugen vor, die Entscheidung zu vertagen.