Hagen-Mitte. Die Stadt wird keine Extra-Maßnahmen ergreifen, um die Baumscheiben in der Hagener Innenstadt rutschfester zu machen. Nach dem Sturz auf dem Planetenmodell wird das nun diskutiert.
- Baumscheiben seien „allgemeines Risiko“
- Keine Bearbeitung der Platten
- Klagen aussichtslos
Nach dem eine Frau auf einer Platte des Hagener Planetenmodells ausgerutscht war, sich den Arm brach und die Stadt erfolgreich auf rund 5000 Euro Schmerzensgeld verklagte, geraten neben den rutschigen Planeten-Platten jetzt auch die Baumscheiben in der Hagener Innenstadt ins Gefahren-Visier. „Was passiert denn haftungstechnisch, wenn auf den Metallplatten rund um die Bäume jemand ausrutscht“, fragt zum Beispiel Ratsherr Ingo Hentschel (Linke) die Verwaltung. Die etwas ernüchternde Antwort ist: nichts.
Wenig Chancen
Rechtsanwalt Rainer Szczutowski hatte die auf einer Baumscheibe gestürzte Frau 2011 vertreten. „Es ist so gut wie aussichtslos, im Falle eines Sturzes erfolgreich auf Schmerzensgeld klagen zu können. Wer keine Rechtsschutz-Versicherung hat, dem würde ich das nicht empfehlen.“ Die Kommunen würden sich immer nur auf das „allgemeine Risiko“ zurückziehen.
In Hagen sind die Baumscheiben aus Metall in der gesamten Innenstadt zu finden. Vor allem bei Regen, Schnee und Eis sind sie gefährlich für Passanten.
Hentschel hatte der Verwaltung den Vorschlag gemacht, die rutschigen Baumscheiben mit einer Sandstrahl-Technik zu bearbeiten, um die Oberfläche rauer und somit rutschfester zu machen. „Oder die Scheiben in den dunklen Monaten mit Flatterband abzusperren, damit niemand darauf ausrutscht.“
Das aber sei aus Sicht der Verwaltung nicht nötig. Denn, so erklärt Stadt-Sprecher Michael Kaub, die gängige Rechtssprechung mache deutlich, dass das Ausrutschen auf einer solchen Scheibe zum allgemeinen Risiko für Passanten gehöre. Etwas platter ausgedrückt: Wer darauf ausrutscht, ist selber schuld. Vor diesem Hintergrund bestehe auch keine Not, die rutschigen Baumscheiben rutschfester zu machen.
Amtspflicht verletzt
Beim Planetenmodell sei das eine andere Sache. Das Landgericht urteilte, dass die Stadt vorsätzlich ihre Amtspflicht verletzt habe: Obwohl ihr die Gefahr schon lange bekannt gewesen sei, hätte sie nichts dagegen unternommen. Die Antirutschbeschichtung aus Harz und schwarzem Steinmehl sei „nahezu vollständig abgetreten“ und die nasse Metallplatte darum „glatt wie eine Eisfläche“ gewesen, heißt es im Urteil.
2011 war eine Frau aus Meinerzhagen an einem verschneiten Tag im Dezember auf einer vereisten Baumscheibe ausgerutscht und hatte sich den Arm gebrochen. Das Landgericht hatte damals befunden, dass die Stadt ihre Schneeräumpflicht nicht verletzt habe. Räumen müsse sie erst nach Beendigung des Schneefalls, der Sturz passierte aber während des Schneefalls. Zudem stellte das Landgericht fest, dass die schnell vereisende Gefahrenquelle Baumscheibe nicht dazu führe, dass die Stadt besondere Maßnahmen zur Sicherung zu treffen hätte. Vielmehr müsse jedem Verkehrsteilnehmer bewusst sein, dass man gerade dann, wenn der Schneefall noch anhalte, besonders vorsichtig gehen müsse, weil man unter geschlossener Schneedecke mit einer Gefahrenquelle rechnen müsse.