Hagen. . Eine Rentnerin stürzte auf der Mars-Platte des Planetenmodells. Sie erhält von der Stadt 5000 Euro Schmerzensgeld. Auch für weitere Folgen zahlt die Kommune.

  • Eine Rentnerin stürzte auf der Mars-Platte des Planetenmodells
  • Sie erhält von der Stadt 5000 Euro Schmerzensgeld
  • Auch für weitere Folgen zahlt die Kommune.

Diese „Rutschpartie auf dem Mars“ kann für Hagen zu einer kostenträchtigen Angelegenheit werden: Eine Rentnerin (77) glitt in der Fußgängerzone auf einer Metallplatte des über das gesamte Stadtgebiet verteilten Planetenmodells aus und verletzte sich schwer. Das Landgericht urteilte nun, dass die Stadt vorsätzlich ihre Amtspflicht verletzt habe: Obwohl ihr die Gefahr schon lange bekannt gewesen sei, hätte sie nichts dagegen unternommen.

Weitere Schadensansprüche

Die alte Dame aus Ennepetal bekam deshalb nicht nur 5000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Auch für den Ersatz sämtlicher Schadensansprüche, die mit dem tragischen Sturz verbunden sind, muss die Stadt finanziell aufkommen. Das gilt auch für alle zukünftigen Folgen aus dem Unfallereignis vom 5. April vergangenen Jahres.

Ein Samstagvormittag. Bis morgens hatte es noch geregnet. Die Rentnerin war mit dem Bus nach Hagen gekommen, um Besorgungen zu machen. Auf der Elberfelder Straße, direkt vor den Schaufenstern des „Pelzhauses Wolff“, trat sie mit dem linken Fuß auf die im Boden eingelassene Bronzeplatte (1 x 1,2 m) des Planeten Mars. Und obwohl sie festes Schuhwerk trug, geriet die alte Dame ins Schlittern und stürzte schwer.

Warnung vor Gefahren schon seit Jahren bekannt

Das Hagener Planetenmodell wurde vor 56 Jahren erschaffen. Es besteht aus vierzig in den Boden eingelassenen Bronzeplatten.

Darauf werden das Sonnen­system sowie die Größen und Bahnen der Planeten im Maßstab 1:1 Milliarde veranschaulicht.

Die Modellbahnen der inneren Planeten verlaufen im Innenstadtbereich, die äußeren Planetenbahnen bis in die Stadtteile.

Das Planetenmodell wurde 2013 unter Denkmalschutz ­gestellt. Schon damals gab es ­öffentliche Warnungen vor einer Rutschgefahr.

Die Antirutschbeschichtung aus Harz und schwarzem Steinmehl, die der Künstler Klaus Herleb in den 70er-Jahren aus Sicherheitsgründen auf die Bronzeoberfläche aufgetragen hatte, sei „nahezu vollständig abgetreten“ und die nasse Metallplatte darum „glatt wie eine Eisfläche“ gewesen, heißt es im Urteil. „Deshalb hätte die Stadt zumindest Schilder aufstellen müssen, die vor der Gefahr warnen“, erklärt Gerichtssprecher Jan Schulte.

Arm operativ gerichtet

Für die 77-jährige Klägerin hatte der Sturz gravierende Folgen: Zunächst ein Speichenbruch im linken Arm, der operativ gerichtet werden musste. Dabei wurde auch eine Metallplatte eingesetzt. Es dauerte Monate, bis die Schwellungen zurückgegangen waren. Zusätzlich eine Halswirbelblockade, die sehr schmerzhaft eingerenkt werden musste und 21 Behandlungen erforderlich machte.

Die Stadt will gegen das Urteil angehen. Denn noch deutlicher, als in der Entscheidung (Az. 8 O 84/15) geschehen, kann ein Gericht eine Kommune kaum tadeln: Die Stadt habe trotz Kenntnis vom Zustand der Bronzeplatten eine Sanierung unterlassen. Dass sie darauf vertraute, dass – wie in den vergangen sieben Jahren – nichts passiert ist, entlaste sie nicht. Als zuständiger Amtsträger handelte sie schuldhaft und hätte bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt einen Sturz voraussehen können.

Anwalt: Stadt ist gescheitert

„Welcher Passant rechnet schon damit, dass in einer Fußgängerzone, unmittelbar vor den Schaufenstern, rutschige Platten liegen?“, fragt Rechtsanwalt Matthias Bentlage, der das Erfolgsurteil erstritten hat. Er freut sich: „Die Stadt ist mit ihrem Einwand, meiner Mandantin eine Mitschuld vorzuwerfen, weil sie nicht aufgepasst habe, vollkommen gescheitert.“