Hagen. . SIHK-Präsident Rutenbeck hat OB Schulz einen Korb gegeben. Er wird Hauptgeschäftsführer Rapp-Frick wegen dessen Worten in der Theaterdebatte nicht zur Rede stellen.

  • SIHK-Präsident Rutenbeck hat OB Schulz einen Korb gegeben
  • Er wird Hauptgeschäftsführer Rapp-Frick wegen dessen Worten in der Theaterdebatte nicht zur Rede stellen
  • Für Rutenbeck ein Fall von freier Meinungsäußerung

SIHK-Präsident Harald Rutenbeck sieht keinerlei Veranlassung, nach den kritischen Ausführungen von Hans-Peter Rapp-Frick im Rahmen der Theaterdiskussion, das Gespräch mit seinem Hauptgeschäftsführer zu suchen. „Es handelt sich eindeutig um eine persönliche Meinungsäußerung, die in keinem Zusammenhang mit der von Herrn Rapp-Frick ausgeübten Tätigkeit bei der SIHK steht“, verweist der Unternehmer auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dies gelte, so Rutenbeck, auch für Personen, die beruflich oder gesellschaftlich Teil des öffentlichen Lebens seien. Rapp-Frick hatte für seinen Auftritt am vergangenen Dienstag ausdrücklich in Anspruch genommen, als kulturinteressierter Bürger das Wort ergriffen zu haben. „Deshalb sehe ich die Belange der SIHK hier nicht berührt“, lehnt Rutenbeck in einem Schreiben an den Oberbürgermeister weitere Äußerungen zur Sache ab.

OB: „Unsägliche Entgleisung“

Erik O. Schulz hatte den Auftritt des wichtigsten SIHK-Funktionärs vor dem jüngsten Sinfoniekonzert in der Stadthalle mit großem Befremden zur Kenntnis genommen und als „unsägliche Entgleisung“ gewertet. Rapp-Frick hatte dort den OB als „Totengräber des Theaters und des Orchesters“ bezeichnet und, so die Einschätzung von Schulz, sich „in herabwürdigender Weise“ über weitere Mitglieder des Verwaltungsvorstandes sowie weite Teile der Hagener Politik geäußert. Damit sei der politische Grundsatz der SIHK-Neutralität auf eklatante Weise verletzt worden, forderte der OB von Rutenbeck eine klärende Intervention ein.

Hintergrund des Disputes ist ein Beschluss des Hagener Rates, der dem Theater eine weitere Zuschusskürzung von 1,5 Millionen Euro bis 2018 auferlegt.