Halden. . 30 Autos von Seminarteilnehmer des Arcadeon wurden von dem Parkplatz von Andernach und Bleck abgeschleppt. Die Aktion wird juristische Folgen haben.

Zu einem Dachdecker-Symposium waren die Fachleute aus ganz Deutschland ins Arcadeon angereist, das gerade erst wieder auf Platz zwei der besten Tagungsstätten in ganz Deutschland gewählt wurde. Doch was am Dienstagvormittag während der Fachtagung geschah, brachte – um im Bild zu bleiben – richtig Feuer unters Dach. Denn der Geschäftsführer des benachbarten Kaltwalzwerkes Andernach und Bleck ließ kurzerhand 30 Autos der Tagungsteilnehmer abschleppen. Aus Sicht der Betroffenen eine Unverschämtheit. Für das Arcadeon hochnotpeinlich. Für Andernach und Bleck die Konsequenz aus jahrelangen Versuchen, auf die Parkproblematik hinzuweisen.

Die Parkplätze vor dem Arcadeon-Tagungsbereich am Ende der Lennestraße waren alle belegt, so dass 30 Teilnehmer mit ihren Fahrzeugen der Beschilderung „Arcadeon Ausweichparkplatz“ folgten. Eigentlich leitet diese Beschilderung die Parkplatzsuchenden zu den Parkflächen des Arcadeon-Landhotels auf der anderen Seite der Berchumer Straße. Wie eine Betroffene berichtet, sei man aber nach wenigen Metern auf einen großen Parkplatz ohne Schranken gefahren. In dem Glauben, es handele sich um den Ausweichparkplatz.

Tatsächlich war das der Parkplatz für Mitarbeiter von Andernach und Bleck. „Das war für uns aber nicht zu erkennen“, sagt die Betroffene. Das Schild, das darauf hinweise, sei am Dienstagvormittag noch mit Ästen eines Baumes verhangen gewesen und wohl erst kurz nach dem Vorfall noch schnell freigeschnitten worden.

Beträchtlicher Schaden entstanden

Wenig später ging der Ärger los. Carsten Bleck, Geschäftsführer von Andernach und Bleck, hatte ohne Vorwarnung den Abschleppdienst gerufen und die falsch parkenden Fahrzeuge abschleppen lassen. Ein Tagungsteilnehmer, der am Vormittag zu seinem Auto gehen wollte, bemerkte das Abschlepp-Spektakel und warnte die anderen Teilnehmer.

Das ist der Andernach-und-Bleck-Parkplatz, um den es geht.
Das ist der Andernach-und-Bleck-Parkplatz, um den es geht.

„Einige von uns wurden vom Abschleppdienst auch gehindert, den Parkplatz zu verlassen“, sagt eine Betroffene. Ausgelöst werden durften die Fahrzeug später beim Abschleppdienst. Für ungefähr 170 bis 200 Euro pro Fahrzeug.

„Ich habe für die drastischen Maßnahmen keinerlei Verständnis“, sagt Dr. Hubert Groten, Geschäftsführer der Besitzgesellschaft des Arcadeons. „Es hätte nahe gelegen, die wenigen Meter bis zur Rezeption zurückzulegen, um uns um Informationen unserer Gäste zwecks Abhilfe zu bitten. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass das Arcadeon im Jahre 2010 mit einem investiven Aufwand von circa 220.000 Euro einen Ausweichparkplatz für unsere Gäste neben dem Landhotel Halden, das wir als Dependance zum Arcadeon betreiben, mit 42 Stellplätzen errichtet hat. Dem Arcadeon ist aufgrund der Verärgerung unserer Kunden beträchtlicher Schaden entstanden. “

Schon lange gestörtes Verhältnis

Das Arcadeon ist ein so genanntes Public Private Partnership Projekt. Zu den Gründungsgesellschaften gehörten seinerzeit die Douglas Holding, Stadt Hagen, Deutsche Bank, Fernuniversität, Jörn-Kreke-Holding, SIHK, Europart, HVG, Wippermann und die Elektromark. Möglich wurde der Komplex an dieser Stelle, weil die Stadt das Grundstück von Andernach und Bleck erwarb. Die Abgeschleppten wollen juristisch gegen Andernach und Bleck vorgehen. Dabei geht es auch um die Frage, ob das Hinweisschild am Parkplatz zunächst nicht mit Sträuchern bedeckt war und ob Bleck so schnell den Abschleppdienst rufen durfte.

Karsten Bleck kann den Ärger der Abgeschleppten sogar nachvollziehen. „Ich habe das nicht gerne gemacht.“ Doch seine Entscheidung sei sozusagen die Konsequenz aus jahrelangen Problemen mit dem Arcadeon. Dazu gehöre auch die Parkplatz-Problematik. Das Verhältnis zwischen den Nachbarn, so heißt es, soll empfindlich gestört sein.

Bleck: „Der Parkplatz ist für meine Mitarbeiter gedacht. Die Schranken waren an diesem Tag nicht vorhanden, weil wir Reparaturarbeiten durchgeführt haben.“ Das Hinweisschild soll jederzeit deutlich zu sehen gewesen sein und nicht durch Sträucher verdeckt gewesen sein.