Boloh.. Der Parkdruck am Boloh ist gewaltig: viele Anwohner – zu wenige Stellplätze. Die Balance zwischen den Wünschen der Bürger und den Sicherheitsnotwendigkeiten ist nur schwer zu wahren.
Man muss die Bretter bohren, und wenn sie noch so dick sind. Auch wenn der Bohrer am Ende stecken bleibt. Diese Erfahrung hat Ulrich Grund (73) gemacht, Inhaber eines schmucken Reihenhauses im Boloh und seit Jahrzehnten aufmerksamer Beobachter der Parksituation in diesem dicht besiedelten und doch so ruhigen Wohngebiet.
Zwei Knöllchen hat sich Grund in den vergangenen 17 Jahren eingefangen, beide wegen Falschparkens im Haferkamp. „Schon 1996 habe ich im Rathaus darauf hingewiesen, dass das Verwarnungsgeld formal seine Richtigkeit haben möge, aber . . .“
In den Abendstunden sind die Straßen dicht
Um das Aber zu vollenden, müssen wir etwas ausholen. Im Boloh fehlt es an Parkplätze für die zahlreichen Bewohner des Viertels. Einige von ihnen haben sich in einem Garagenhof eingemietet, die meisten parken auf der Straße – natürlich möglichst nah an ihrem jeweiligen Zuhause.
Aber da sei meist nichts frei, berichtet Ursula Hoffmann, die ebenfalls im Haferkamp wohnt: „Die Parkplätze vor unserem Haus sind fast immer besetzt.“ Wegen der Urlaubszeit sei die Situation derzeit entspannt, doch außerhalb der Ferien sei es, vor allem in den Abendstunden, kaum möglich, einen Parkplatz im Viertel zu finden – und das, obwohl beidseitig geparkt werden darf.
Dieser letzte Aspekt bringt es jedoch mit sich, dass sich die Fahrbahn stark verengt und bisweilen die als Rettungsweg vorgeschriebenen drei Meter unterschritten werden. Vertreter von Polizei, Feuerwehr und Verkehrsamt waren deshalb unlängst vor Ort und haben für den besonders neuralgischen Bereich zwischen den Grundstücken im Haferkamp 29 und 37 ein Halteverbot angeordnet.
Parken auf dem Bürgersteig bleibt verboten
Weitere Maßnahmen sehe die Feuerwehr nicht als erforderlich an, hat Stefanie Wiener vom Fachbereich Verkehr mitgeteilt. Das sogenannte „aufgeschulterte“ Parken auf dem Bürgersteig bleibe weiterhin verboten.
Womit wir wieder bei Ulrich Grund wären. Der Rentner hat nämlich genau deshalb vor 17 Jahren und jetzt wieder ein Knöllchen erhalten, weil er die Fahrbahn nicht unnötig verengen wollte und sein Auto zu einem geringen Teil auf dem Gehweg abgestellt hatte: „Und auch das nur für zehn Minuten, um den Wagen zu beladen.“
Doch wie das so ist: Als er aus seinem Haus die Treppe hoch zum Auto zurückkehrte, steckte ein Knöllchen hinter dem Scheibenwischer. Die fälligen 20 Euro hat er – wie anno 1996 30 Mark – überwiesen: „Wenngleich ich sehr verärgert war.“
Aufgemalter Streifen
Seinen Vorschlag, das aufgeschulterte Parken zu gestatten, indem ein aufgemalter weißer Streifen verhindert, dass allzu üppige Teile des Bürgersteigs blockiert werden, lehnt die Stadtverwaltung ab. Erstaunlich daran ist die Begründung. Es geht dem Fachbereich Verkehr nicht darum, dass zu wenig Raum für Fußgänger und Kinderwagen bliebe.
Vielmehr werden die Experten im Rathaus von haftungsrechtlichen Bedenken geplagt. „Der Bordstein ist dort sehr hoch“, so Stadtsprecher Michael Kaub: „Wenn sich jemand sein tiefer gelegtes Auto kaputt fährt, dann muss die Stadt für den Schaden haften.“ Zudem würden die Gehwegplatten der Belastung durch parkende Autos auf Dauer nicht standhalten.
Beschädigte Außenspiegel oder feststeckende Möbelwagen sind aufgrund der geringen Fahrbahnbreite im Boloh keine Seltenheit. Und auf den Bürgersteig beidseits der Straße sind die Menschen angewiesen: „Hier gehen viele spazieren, und es gibt auch wieder mehr Kinder als noch vor ein paar Jahren“, berichtet Anwohner Sotirios Kaskunas. Die Interessen von Fußgängern und Autofahrern, von Anliegern und Besuchern im Boloh unter einen Hut zu bekommen, wird auch in Zukunft ein Balanceakt bleiben.