Hagen. 1200 Euro Geldstrafe verhängte Amstrichter Thorsten Opitz für einen 52-Jährigen, der zum wiederholten Mal seiner Ex-Frau nachgestellt hatte.

Er (52) wohnt im gleichen Stadtteil wie sie. Sogar in derselben Straße, und das ist sein Problem: Der Mann kann seine Ex-Freundin ­offenbar nicht in Ruhe ­lassen, entwickelt sich immer mehr zum Stalker.

Bisher hatte der Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit der Justiz nichts zu tun. Sein Vorstrafenregister war blütenweiß. Doch seit der Trennung von seiner Freundin verheddert er sich in seiner Gefühlswelt und verstrickt sich in Straftaten. Er wird zum Verfolger. Das brachte ihn jetzt vor Amtsrichter Dr. Thorsten Opitz.

„Sachbeschädigung“ lautete der Vorwurf und der dazugehörige Vorfall klingt zunächst lapidar: Am 10. November 2014, um 20.28 Uhr, schlenderte der Angeklagte am Haus seiner Ex-Freundin vorbei. Dort war ihr VW-Golf abgestellt. Im Vorbeigehen riss er vom Auto zwei Scheibenwischer ab. Der Schaden beläuft sich auf 50 Euro.

„Es stimmt alles, was mir vorgeworfen wird“, erklärt der Mann. „Durch meinen Neffen habe ich ihr das Geld zur Begleichung des Schadens bereits zukommen lassen.“ Doch so einfach, wie er glaubt, kommt er aus dieser Sache nicht heraus. „Da war doch schon ein Vorfall im letzten Juni“, erinnert ihn der Richter, „und auch da ging es um ihre Ex-Freundin.“

Jetzt wechselt er Straßenseite

Die völlig unschuldige Frau hatte er seinerzeit bei der Polizei angezeigt: Sie sei nach der Trennung mit einem Schlüssel, den sie noch besessen hätte, heimlich in seine Wohnung eingedrungen. Dort soll sie 100 Euro entwendet haben, erzählte er den Beamten. Alles erlogen, wie die Ermittlungen ergaben. Wegen „falscher Verdächtigung“ gab es damals 1200 Euro Strafe.

„Jetzt, in dem Fall mit den abgebrochenen Scheibenwischern, ist die ehemalige Freundin erneut das Opfer“, stellte Amtsrichter Dr. Opitz fest, „das soll doch jetzt wohl nicht so weitergehen?“ Der Angeklagte fasste sich kurz an die Nase: „Nein, ich habe damit abgeschlossen. Ich wechsele jetzt sogar schon den Bürgersteig, wenn sie mir entgegen kommt.“

Der Richter verhängte eine weitere Strafe über 1200 Euro gegen den Angeklagten, der sein Einkommen mit 1950 Euro angab. Er appellierte: „Ihre Ex-Freundin wurde von Ihnen terrorisiert, das ist für sie sehr belastend. Ich kann nur hoffen, dass Sie damit jetzt aufhören. Es wird immer teurer.“