Hagen/Eilpe. Zwei junge Hagener stehen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht - aber auch wegen eines Verstoßes gegen das Kunst-Urhebergesetz.

Eine aus dem Ruder gelaufene Geburtstagsparty mit massivem Polizeieinsatz in Eilpe, die bereits im Sommer 2014 für Schlagzeilen gesorgt hatte, kommt vor Gericht. In dem Prozess am 12. Mai gegen zwei junge Männer vor dem Amtsgericht Hagen wird es dann neben Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung auch um einen auf den ersten Blick außergewöhnlichen Vorwurf gehen: um einen Verstoß gegen das Kunst-Urhebergesetz.

Der Hintergrund: Einer der jungen Männer hatte einen Teil des Polizeieinsatzes mit seinem Handy aufgenommen und die Filmsequenz auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht. Polizei und Staatsanwaltschaft bewerten dies als strafbar. Damit erhält das Verfahren einen anderen Schwerpunkt als zunächst zu erwarten gewesen wäre. Denn die jungen Männer hatten das Verhalten der Polizei als unverhältnismäßig und brutal bewertet und im Gespräch mit unserer Zeitung Anzeigen gegen die Beamten angekündigt.

Doch diese sind nie erstattet worden – folglich gibt es weder strafrechtlich noch innerhalb des Polizeipräsidiums disziplinarische Ermittlungen gegen die Beamten. Im Fokus steht nun dagegen die Frage: Was darf man im Internet?

Polizei musste Pfefferspray und Handschellen benutzen

Rückblende: In Eilpe hatten im Juli vergangenen Jahres sechs junge Männer einen 25. Geburtstag gefeiert. Die Party dauerte lang und war – unter anderem durch das laute Mitsingen von Helene-Fischer-Liedern – zu laut. Das ist zwischen den Parteien auch unstrittig.

Nachbarn hatten damals die Polizei verständigt. Auf das Klingeln an der Haustür durch die erste Streifenwagenbesatzung hatten die feiernden Männer damals nicht reagiert. Laut Polizei soll es danach zu Beschimpfungen aus dem Fenster, später zu bedrohlichen Situationen innerhalb der Wohnung gekommen sein, so dass man Verstärkung habe anfordern sowie Pfefferspray und Handschellen einsetzen müssen. Gegen sechs junge Männer wurden Ermittlungen eingeleitet, drei von ihnen kamen sogar über Nacht ins Gewahrsam.

Widerstand und Beleidigung

Als die Polizei tags darauf eine Pressemeldung zum Fall veröffentlichte, in der unter anderem stand, dass sich die Männer absichtlich mit Schnaps Mut angetrunken hätten, um die Polizisten zu provozieren, wandten diese sich an unsere Zeitung. Sie fühlten sich völlig falsch dargestellt, brandmarkten das Verhalten der Polizisten, kündigten die letztlich nicht erfolgten Strafanzeigen gegen die Beamten an und zeigten auch die mit dem Handy aufgenommenen Video-Sequenz aus der Nacht.

Bis zu einem Jahr Haft bei Verstößen

Bei Verstößen gegen das Kunst-Urheberrecht droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Verurteilungen sind aber außerordentlich selten.

Verstöße sind ein Antragsdelikt: Der Betroffene muss Anzeige erstatten, die Behörden ermitteln nicht von Amts wegen.

Doch zu diesem Zeitpunkt hatte einer der jungen Männer den Film auch schon auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht – dort allerdings verbunden mit einer schriftlichen obszönen Beschimpfung gegen die Polizei. Gegen den 24-Jährigen wurde nun Anklage wegen Beleidigung mit sexuellem Inhalt in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Kunst-Urhebergesetz erhoben. Ein zweiter Party-Gast (25) ist wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Die Verfahren gegen vier weitere junge Männer wurden dagegen eingestellt.

Dass die Polizei wegen des Facebook-Videos Anzeige erstattet hat, ist laut Polizeisprecher Ulrich Hanki folgerichtig: „Das Kunst-Urhebergesetz sagt, dass Fotos oder Filme generell nur mit der Einwilligung der Abgebildeten verbreitet werden dürfen.“ Da gebe es Ausnahmen und sicherlich müssten es sich die Kollegen auch gefallen lassen, wenn sie bei Einsätzen im ­öffentlichen Raum gefilmt würden. „Das ist hier aber nicht der Fall gewesen, die Grenze wurde überschritten.“ Jura-Professorin Dr. Barbara Völzmann-Stickelbrock von der Fern-Universität Hagen bewertet dies ähnlich.