Hagen. . Die Polizei Hagen warnt vor den Folgen von Sexting. Immer häufiger verschicken Jugendliche per Smartphone erotische Fotos von sich selbst.

„Gefährlich. Sehr gefährlich“, sagt Stephanie Luzemann. Die Kriminaloberkommissarin ist mit ihrem Kollegen Matthias Ewert als „Jucop“ (Jugendkontaktbeamtin) in Hagener Schulen unterwegs und klärt dabei auch über das Thema „Sexting“ auf. Sexting steht für das Versenden erotischer Selbstaufnahmen per Smartphone oder im Internet. Eine Falle, in die Minderjährige und junge Erwachsene tappen.

Frau Luzemann, so unbedacht kann der Teenager heute doch gar nicht sein, dass er einfach so Nacktbilder oder Fotos von sich in anzüglichen Posen verschickt.

Stephanie Luzemann: Zum Sexting kommt es in der Regel innerhalb von Beziehungen. Häufig werden Fotos in lasziven Posen als Liebesbeweis oder auch zur Kontaktaufnahme mit seinem neuen Schwarm verschickt, Aber auch die Neugier junger Menschen kann dazu führen, solch persönliche und intime Dateien aus der Hand zu geben. Dabei wird nur vergessen: Im digitalen Zeitalter lässt sich das nicht mehr rückgängig machen.

Wann genau entstehen die Probleme?

Luzemann: Wenn Beziehungen zum Beispiel zerbrechen, kann es in manchen Fällen passieren, dass die Bilder durch Racheaktionen in falsche Hände geraten. Nicht selten wird man durch naives Verhalten auch so zum Opfer von Cybermobbing oder Sextortion, wobei man erpresst oder genötigt wird, sexuelle Gefälligkeiten zu erfüllen. Mädchen sind dabei meistens naiver als Jungen und gehen für ihren Freund über diese intime Grenze.

Wann genau macht sich dabei wer strafbar?

Luzemann: Wer solche Aufnahmen von einer anderen Person erhält, macht sich erstmal nicht strafbar. Das Weitersenden überschreitet allerdings schon eine Grenze. Der Besitz von pornografischen Bildern von Unter-14-Jährigen ist strafbar.

Was kann man tun, wenn man plötzlich betroffen ist?

Luzemann: Wichtig ist: Man muss diese Situation nicht alleine durchstehen. Der Missbrauch von Fotos ist strafbar und kann jederzeit angezeigt werden. Die Personen, die unberechtigt intime Bilder erhalten haben, sollten aufgefordert werden, diese zu löschen. Man sollte die Personen, die die Bilder erhalten haben, darüber informieren, dass man strafrechtlich gegen sie vorgeht. Und man sollte sie bei Betreibern sozialer Netzwerke melden. Hat man selber verdächtige Bilder erhalten, sollte man die abgebildete Person darüber informieren.

Und was können Eltern tun, um ihr Kind vor Sexting zu bewahren?

Luzemann: Man sollte darüber sprechen, wie man sich im Internet verhalten sollte und welche Folgen leichtsinniger Umgang mit Daten haben kann. Man sollte die Kinder ermutigen, die Eltern anzusprechen, wenn ihnen Inhalte zugeschickter Fotos oder Videos komisch vorkommen und man sollte sein Kind nicht verurteilen, wenn es selbst solche Fotos von sich verschickt hat.