Hagen. Gestern entschied die Jobcenter-Trägerversammlung das endgültige Aus von Noch-Chefin Eva-Maria Kaus-Köster. In der Ratssitzung am Abend wies die Verwaltung Vorwürfe der Hinterzimmer-Kungelei von sich.

Eva-Maria Kaus-Köster, Noch-Geschäftsführerin des Hagener Jobcenters, muss endgültig gehen. Was unsere Zeitung gestern berichtete, beschloss die Trägerversammlung des Jobcenters nun in vierstündiger Sitzung. Dem seitens der Politik als intransparent wahrgenommenen und im Hintergrund eingeleiteten Verfahren zur Nachfolge-Regelung aber wird Einhalt geboten. Die Stelle soll öffentlich ausgeschrieben sowie eine Findungskommission eingesetzt werden. Die Verwaltung weist Vorwürfe der Hinterzimmer-Kungelei derweil entschieden zurück.

Mit neun zu einer Stimme entschied sich die Trägerversammlung gestern für die Abberufung. Bis eine neue Geschäftsführung gefunden ist, wird die geschasste Kaus-Köster das Jobecenter kommissarisch leiten, ehe sie „amtsangemessen“ untergebracht wird.

Einen sehr faden Beigeschmack hatte das Nachfolge-Regelungsverfahren der Verwaltung deshalb, weil die konkrete Kandidatin, die man ins Rennen schicken wollte – die bisherige Datenschutzbeauftragte der Stadt, Christina Borrmann – die Lebensgefährtin von Personalleiter Stefan Kessen ist, der beratendes Mitglied der Jobcenter-Trägerversammlung ist und als Personalleiter aktiv an der Auswahl von Borrmann beteiligt war.

Findungskommission wird eingesetzt

Aus einer Mail der Dezernentin Margarita Kaufmann geht hervor, dass seit Dezember – als OB Erik O. Schulz Kaus-Köster mitgeteilt hatte, dass sein Vertrauen zu ihr zerstört sei – im Hintergrund bereits Gespräche über eine mögliche Nachfolgerin Kaus-Kösters gelaufen seien.

Im nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung gestern nahm Kämmerer Gerbersmann – OB Schulz ist erkrankt – Stellung zu den Vorkommnissen und reagierte auf einen Dringlichkeitsantrag der SPD, die Stelle mit einem Anforderungsprofil auszuschreiben, eine Findungskommission einzusetzen und Personalleiter Stefan Keßen dabei nicht zu beteiligen.

Die Geschehnisse rund um die Trägerversammlungssitzung am 3. Dezember sowie die strukturell erforderlichen Veränderungen beim Jobcenter hätten die Agentur für Arbeit und die Stadt dazu bewogen, Kaus-Köster abzuberufen. Sie hatte sich dort energisch für eine Realisierung der Sicherungsmaßnahmen an der Jobcenter-Zentrale am Bahnhof stark gemacht.

Jobcenter-Geschäftsführerin Eva-Maria Kaus-Köster muss gehen.
Jobcenter-Geschäftsführerin Eva-Maria Kaus-Köster muss gehen. © WP Michael Kleinrensing

Unmut über Illoyalität

Gerbersmann nannte auch eine Mail vom 4. Dezember an alle Mitarbeiter des Jobcenters, in der Kaus-Köster den Eindruck erweckt habe, dass der Anschlag in einem Jobcenter in Rothenburg und eine solche Gefährdungslage in direktem Zusammenhang zur baulichen Situation und der fehlenden Baugenehmigung stehe. Die Verantwortung für einen möglichen vergleichbaren Vorfall in Hagen läge damit bei OB Schulz und der Stadt.

Schulz habe Kaus-Köster daraufhin einbestellt und ihr seinen Unmut über fehlende Loyalität deutlich gemacht. Als Reaktion auf das Gespräch habe sie später schriftlich Einsicht gezeigt und erklärt, dass eine Nachfolgeregelung die beste Lösung sei. Gerbersmann erklärte, dass die Stadt erst zu diesem Zeitpunkt Überlegungen für ein Sondierungsverfahren angestellt habe. Das sei auch Kaus-Köster mitgeteilt worden, die dann selbst eigene Vorschläge für ihre Nachfolge unterbreitet habe. Die Verwaltung wies den Vorwurf zurück, hinter ihrem Rücken agiert zu haben.

Offene Ausschreibung oder Direktansprache

Weil bereits 2008 erfolglos per Stellenausschreibung versucht worden sei, die Geschäftsführer-Stelle zu besetzen, habe die Verwaltung entschieden, per direkter Ansprache Kandidaten zu kontaktieren. Mit Blick auf den Dringlichkeitsantrag erklärte Gerbersmann, dass das darin dargestellte Besetzungsverfahren im Jahr 2007 mittels Ausschreibung und Kommission, sich ausschließlich darauf beziehe, dass die Stelle durch die Arbeitsagentur besetzt werde.

Keine Bezugnahme auf Befangenheit von Stefan Keßen

Auf die mögliche Befangenheit von Personalleiter Stefan Keßen wurde in der Stellungnahme der Verwaltung nicht eingegangen. Es gab nur den Hinweis, dass die Entscheidung darüber, wer Personalauswahlverfahren in der Verwaltung durchführe, ausschließlich beim OB liegen würden.

Eva-Maria Kaus-Köster steht weiterhin nicht zu einem Gespräch in der Sache bereit.

Seit Jahren sei es bei der Stadt geübte Praxis, Führungsstellen mit offener Ausschreibung oder per Direktansprache zu besetzen. Die Bundeslaufbahnverordnung sehe das auch vor. Zudem liege die Entscheidung, wer Personalauswahlverfahren in der Verwaltung durchführt beim OB. Nicht beim Rat.