Hagen. . Der Landschaftsbeirat hat sich mit einer klaren Mehrheit von 12 zu 3 Stimmen für den Abschuss von Kormoranen entlang der Lenne ausgesprochen.

Der Landschaftsbeirat hat sich mit einer klaren Mehrheit von 12 zu 3 Stimmen für den Abschuss von Kormoranen entlang der Lenne ausgesprochen. Damit soll der Äschenbestand, der durch den gefräßigen Vogel bedroht ist, vor dem Aussterben bewahrt werden. Allerdings versah das Gremium seine Zustimmung zur Jagd auf den gefiederten Fischräuber mit Einschränkungen: So sollen höchstens 15 Kormorane geschossen werden dürfen, zudem soll geprüft werden, ob die Vögel nicht mit anderen Mitteln von ihren bevorzugten Jagdplätzen ferngehalten (vergrämt) werden können.

Arbeitsgruppe

Zunächst geschieht ohnehin nichts. Denn der Kormoran darf, wenn überhaupt, nur zwischen dem 16. September und 15. Februar geschossen werden – die Jagdzeit ist also vor einer Woche abgelaufen. In den kommenden sechs Monaten wird eine mit Vogelschützern und Fischereiexperten besetzte Arbeitsgruppe das Jagdverhalten der Vögel an der Lenne noch einmal untersuchen. Entlang des Flusses gibt es zwar keine Brutkolonien, doch fliegen die Schwärme offenbar von ihren Nistplätzen am Harkortsee ein und stellen der Äsche nach, einem Fisch, der aufgrund seines nicht ausgeprägten Fluchtverhaltens eine leichte Beute für die pfeilschnellen Schwimmer ist. Mittlerweile steht die Art in NRW auf der Roten Liste, das Umweltministerium sieht im Kormoran eine Bedrohung für die Äsche und plädiert daher für die Bejagung des Vogels.

Allein mit Böllerschießen und Händeklatschen könne man die Kormorane allerdings nicht dauerhaft vergrämen, erläutert Stefan Jäger, Geschäftsführer der Ruhrfischereigenossenschaft: „Der Äschenbestand ist auf ein katastrophales Niveau abgesunken, es besteht akuter Handlungsbedarf.“ Es gehe einzig um den Schutz einer bedrohten Art und nicht darum, die Zahl der Kormorane nachhaltig zu dezimieren. Der Abschuss von zehn bis 20 Vögeln reiche aus, um einerseits die Tiere von der Lenne fernzuhalten und spiele andererseits für die Gesamtpopulation der Kormorane keine Rolle.

Kultur- oder Naturlandschaft?

Den Beobachtungen von Anglern, dass die Kormoranbestände an Hengstey- und Harkortsee in den letzten Jahren regelrecht explodiert seien, hielt Timothy Drane vom Bund für Vogelschutz entgegen, die regelmäßig im Januar durchgeführten Zählungen hätten genau das Gegenteil ergeben: „2010 haben wir 322 Kormorane gesichtet, 2012 noch 159, in diesem Jahr nur 57.“ Teilweise driftete die Diskussion im Landschaftsbeirat ins Grundsätzliche ab. Frank Munzlinger, Vorsitzender des Naturschutzbundes (Nabu) in Hagen, behauptete, in der Natur sei noch nie eine Tierart durch eine andere „zum Aussterben gebracht“ worden. Dem hielt Heinz-Bernd Fähmel vom Fischereiverband entgegen, es gebe keine Naturlandschaften mehr: „Wir leben in einer Kulturlandschaft. Die Natur kann das Gleichgewicht nicht mehr alleine regeln.“

Beschluss des Beirates nicht bindend

Gemäß des Landschaftsgesetzes von Nordrhein-Westfalen ist der Landschaftsbeirat vor allen wichtigen Entscheidungen der Landschaftsbehörde zu hören.

Bei dem Antrag auf Abschuss der Kormorane hat der Landschaftsbeirat eine beratende Funktion. Der Beschluss ist also nicht bindend. Gleichwohl wird der Empfehlung des Gremiums in der Regel gefolgt.

Schließlich stimmte die Mehrzahl des Beirates einem Kompromissvorschlag des Vorsitzenden Wilhelm Bögemann zu. Ab 16. September dürfen 15 Vögel getötet werden. Lediglich die Nabu-Vertreter blieben bei ihrer ablehnenden Haltung.

Ohnehin müssen noch Jäger gefunden werden, die bereit sind, auf die Vögel anzulegen.Kormorane gelten nicht als attraktive Jagdbeute und schon gar nicht als schmackhaftes Wildbret.