Hagen. .

Wie so oft, war Helmut Thiel auch am vergangenen Samstagmorgen mit dem Rad am Hengsteysee unterwegs. Doch anstatt Entspannung in dem Naherholungsgebiet zu finden, regte er sich diesmal gehörig auf – und zwar über Jäger, die vom nahe der Straße gelegenen Ufer aus auf Gänse schossen.

Doch der Zorn des Hageners scheint zumindest aus rechtlicher Sicht unbegründet, denn die Waidmänner taten nichts Verbotenes. Grundsätzlich dürfe in jedem Jagdrevier – von denen es in Hagen weit mehr als 40 Stück gibt – gejagt werden, erläutert Elfi Paech von der Unteren Jagdbehörde der Stadt Hagen. So auch am Hengsteysee.

Der Gesetzgeber untersage die Jagd nur in so genannten befriedeten Bezirken, bei denen es sich meist um Wohngebiete handele. Eine bestimmte Entfernung zur Wohnbebauung sehe das Gesetz dabei nicht vor, „allerdings muss eine Jagd so ausgeführt werden, dass keine Gefahr für Leib oder Leben Unbeteiligter besteht.“ Weiterhin sei Voraussetzung, dass die Jäger über einen gültigen Jagdschein verfügen und der Revierpächter entweder selbst bei der Jagd dabei ist oder die Anwesenden von ihm zu dieser Jagd eingeladen wurden.

Kormorane inzwischen wieder geschützt

Erzürnt zeigte sich Helmut Thiel allerdings auch über die Art und Weise der Bejagung. Während die noch gesunden Tiere im Formationsflug das Weite gesucht hätten, „wurde auf die angeschossenen Gänse dann noch mal draufgeballert, bis sie nicht mehr zappelten.“ Anschließend seien dann die Hunde ins Wasser geschickt worden, „um das heldenhaft unsinnig gejagte Wild zu holen.“ Doch auch daran gibt es rechtlich nichts auszusetzen. „Grau-, Kanada- und Nilgänse dürfen vom 16. Juli bis zum 31. Januar bejagt werden. Und das ist auch logisch, da die Elterntiere so während der Zeit der Brut und Aufzucht geschont werden“, sagt Elfi Paech.

Dass in der Vergangenheit auch geschützte Kormorane am Hengsteysee geschossen wurden, sei ebenfalls rechtlich unbedenklich gewesen: „Denn der Schutz dieser Vögel war eine Zeit lang bis Ende 2010 vom Land Nordrhein-Westfalen aufgehoben worden.“