Hagen-Altenhagen. Der Streit um die Zukunft der Alten Molkerei an der Eckeseyer Straße geht in eine neue Runde. Die Besitzerin will einen Bauantrag für einen Discounter einreichen.
Der Streit um die Zukunft der Alten Molkerei an der Eckeseyer Straße geht im neuen Jahr in eine neue Runde. Die Besitzerin Ingeborg Erbe will bis spätestens Ende Februar einen Bauantrag für einen Discounter bzw. SB-Markt mit 799 Quadratmetern Verkaufsfläche plus Backshop und Stellplätzen bei der Stadt einreichen. „Ein Architekt aus Dortmund ist bereits mit der Planung eines zweigeschossigen Gebäudes beauftragt”, sagt die Herdeckerin gegenüber unserer Zeitung.
Sie und ihr Mann Bruno Erbe wollen damit erreichen, dass der Bauvorbescheid, den sie sich bis hoch vor das Bundesverwaltungsgericht von der Stadt Hagen erstritten hatten, nicht verfällt. Denn der ist nur noch bis Ende Februar gültig. Und ein neuer Bauvorbescheid müsste auf der Grundlage des inzwischen verabschiedeten neuen Bebauungsplan erstellt werden -- und der sieht dort lediglich Gewerbeflächen vor. Deren Ansiedlung wäre für die Erbes aber weit weniger lukrativ.
Streit um Rechtsabbiege-Pflicht
Mit dem konkreten Bauantrag will Ingeborg Erbe dieses Risiko nun umgehen. Sie sieht sich aber weiter schikaniert von der Stadt in dem Streit, der bis ins Jahr 2008 zurückreicht. Seitdem versuchen sie und ihr Mann, den bestehenden Gebäudekomplex abreißen zu lassen, um dort Einzelhandel zu etablieren. Die Stadt hält dies an dieser Stelle allerdings städteplanerisch für nicht sinnvoll. Auf dem Weg durch die juristischen Instanzen hatte Ingeborg Erbe letztlich aber gesiegt: Die Stadt musste den positiven Bauvorbescheid ausstellen. Der ist die Vorstufe für ein Baugenehmigungsverfahren, das jetzt mit dem angekündigten Bauantrag eingeleitet würde.
In diesem Verfahren, so ein Stadtsprecher auf Anfrage, werde auch endgültig geklärt, ob es eine Rechtsabbiege-Pflicht für das Grundstück geben muss, die die Erbes als erhebliches Vermarktungshindernis sehen. Konkret: Die Stadt ging bei einem möglichen Einzelhandelsbetrieb mit hoher Kundenfrequenz bislang davon aus, dass von der Eckeseyer Straße stadtauswärts nur ein Rechtsabbiegen auf das Gelände zulässig sei. Sprich: Wer stadteinwärts fährt, müsste einen Umweg fahren und drehen, um die Geschäfte zu erreichen. Gleiches muss nach bisheriger Auffassung der Stadt für die Ausfahrt von dem Gelände gelten: Auch hier sei nur ein Rechtsabbiegen auf die viel befahrene Eckeseyer Straße aus Verkehrssicherheitsgründen zulässig.
Baugenehmigung wäre zwei Jahre gültig
Wer sich konkret ansiedeln wird, wenn eine Baugenehmigung erlassen werden sollte, ist noch unklar. „Wir prüfen, ob wir dann selbst bauen werden oder das Grundstück doch verkaufen können”, so Ingeborg Erbe.
Auch wann womöglich die Bagger anrollen werden, steht in den Sternen. Denn eine Baugenehmigung wäre wieder zwei Jahre gültig.
13,5 Millionen Euro entgangen
Die Erbes wittern aber schon eine neuerliche Schikane durch die Stadt, sahen sie diesen Punkt doch bereits als erledigt an. Sie verweisen dabei auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom März 2014: „Die Stadt hat die Rechtsabbiege-Regelung doch in dem Verfahren, das wir angestrengt haben, zurücknehmen müssen.” Die Stadt interpretiert den Gerichtstermin anders und sagt, man habe den Passus nur zurückgezogen, um ihn eben in dem nun anstehenden Baugenehmigungsverfahren abschließend zu prüfen. Bei Ingeborg Erbe löst das nur Kopfschütteln aus: „An der B 54 gibt es in dem Bereich bestimmt 80 Betriebe, bei denen solch eine Verkehrsregelung nicht gilt, nur bei uns soll das nötig sein.”
Und die aus ihrer Sicht jahrelange Starrköpfigkeit der Stadt trotz der Gerichtsentscheide habe sie schon viel Geld gekostet: Vom Discounter bis zu einem Bio-Markt habe man ganz konkrete Ansiedlungsprojekte gehabt. Die entgangenen Mieteinnahmen will sich Ingeborg Erbe nun durch ein Schadenersatzklage von der Stadt erstreiten: „Wir bereiten eine Klage über 13,5 Millionen Euro vor.”