Hagen.. Die Bezirksregierung hält den Beschluss des Hagener Stadtrates, dem Hengsteyer Landwirt Friedrich Wilhelm Külpmann die Baugenehmigung für einen Stall und weitere landwirtschaftliche Gebäude vorerst zu verweigern, für rechtmäßig.

Die Bezirksregierung hält den Beschluss des Hagener Stadtrates, dem Hengsteyer Landwirt Friedrich Wilhelm Külpmann die Baugenehmigung für einen Stall und weitere landwirtschaftliche Gebäude vorerst zu verweigern, für rechtmäßig. Dies geht aus einem Schreiben hervor, mit dem die Behörde auf eine Anfrage der Grünen reagierte.

Die Fraktion der Partei hatte sich nach der von ihr nicht mitgetragenen Ratsentscheidung vom Februar, einen Bebauungsplan einzuleiten und damit die Voraussetzungen für ein 27 Hektar großes Gewerbegebiet zu schaffen, mit der Bitte an die Bezirksregierung gewandt, den Beschluss zum Gewerbegebiet Böhfeld und die damit verbundenen Restriktionen für Familie Külpmann zu überprüfen. Denn bislang sind weite Teile des Böhfelds vor allem als landwirtschaftliche Nutzfläche vorgesehen.

"Eklatante Verletzung des Rückwirkungsverbots"

Fraktionssprecher Joachim Riechel weist in seinem Brief die Aufsichtsbehörde in Arnsberg darauf hin, dass die Existenz Külpmanns durch das Verfahren gefährdet sei. Der Rat habe den Aufschub eines absolut zulässigen Bauvorhabens beschlossen, um nachträglich die Umwandlung des Böhfelds – und damit die Geschäftsgrundlage für Külpmanns Bauantrag – zu verändern: „Dieser Vorgang stellt aus unserer Sicht eine eklatante Verletzung des verfassungsmäßigen Rückwirkungsverbots von Regelungen dar.“ Dass hier sehenden Auges die Existenz des Hofes in Frage gestellt werde, verleihe dieser Entscheidung zusätzlich Brisanz.

Riechel moniert auch, dass die Behauptung der Stadtverwaltung, das Böhfeld sei neben den Flächen Hammacher, Kuhweide und Haßleyer Insel bereits 2009 als Neuausweisung für gewerbliche Flächen in den neuen Flächennutzungsplan aufgenommen worden, nicht der Wahrheit entspreche. Diesen Plan gebe es nämlich noch gar nicht.

Schadenersatzansprüche?

Auch die Auffassung der Verwaltung, dass Külpmann durch die Zurückstellung seines Bauantrages um ein Jahr keine Entschädigungsansprüche entstünden, hält Riechel für falsch. Der Beschluss des Rates löse „mit Sicherheit Schadensersatzansprüche aus, die Hagen als Nothaushaltskommune nicht verantworten“ könne.

Gewaltige Investition


Familie Külpmann betreibt einen der größten Bauernhöfe in Hagen. Sie betreibt vor allem Milchviehwirtschaft und will über eine Million Euro in neue Stallungen etc. investieren.


Geplant sind ein Stall, eine Maschinenhalle, ein Futterlager und ein Güllebehälter.

Die Grünen, erklärte Gegner eines Gewerbegebiets auf dem Böhfeld, raten Familie Külpmann nun, den Rechtsweg zu beschreiten. Doch Külpmanns wollen sich Zeit und die Sachlage genau prüfen lassen, bevor sie tatsächlich juristische Schritte ergreifen.

Sie haben die Angelegenheit zunächst einmal dem Landwirtschaftlichen Kreisverband übergeben.