Hagen. Auch im Winter gilt die Straßenreinigungssatzung: Anlieger müssen die Gehwege bis 7 Uhr am Morgen von Schnee und Eis befreien.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass gemäß der Satzung über die Straßenreinigung zur allgemeinen Reinigungspflicht auch der sogenannte Winterdienst gehört. Daher müssen Gehwege der angrenzenden Grundstücke durch die Eigentümer auch von Schnee und Eis befreit werden. Wer sich an diese Vorschrift hält, helfe nicht nur den Passanten, sondern auch sich selbst. Denn verunglücke jemand auf schlecht geräumten Wegen, könne der Anlieger für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.
Auch für die Winterdienstarbeiten auf Gehwegen gibt es detaillierte Vorschriften. So sind Gehwege nach Schneefall in einer Mindestbreite von ca. 1,5 Meter von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. An Haltestellen sind die Gehwege so zu räumen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. Diese Arbeiten sind während des normalen Tagesverkehrs durchzuführen, in der Regel werktags von 7 bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr.
Abstumpfende Mittel gut für die Umwelt
Zum Streuen sollten zum Schutz der Umwelt grundsätzlich nur abstumpfende Mittel verwendet werden. Baumscheiben und begrünte Flächen dürften nicht mit Salz bestreut werden. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht möglich ist – auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.
Fragen zum Winterdienst beantwortet das Ordnungsamt unter 2073333.