Ennepetal. Ein Zeuge gibt an, der Mann habe den Hund in Ennepetal „massiv geschlagen“ und ein „Stück Scheiße“ genannt. Jetzt hat ein Gericht entschieden.
„Er war am Schreien, der Hund“, beschreibt ein 53-jähriger Mann aus Schwelm, was er am 6. August vergangenen Jahres an einer Waschstraße in Ennepetal gehört hatte. Der Mann ist Zeuge im Amtsgericht Schwelm. Auf der Anklagebank sitzt ein 57-jähriger Heidelberger. Ihm wird ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen.
Am genannten Tag reinigt der damalige Wuppertaler seinen Wagen. Sein Hund soll währenddessen über die Waschanlage geschlendert sein. Der Angeklagte soll das Tier mit den Worten: „Du blödes Stück Scheiße, komm sofort hierhin“ gerufen haben. Nachdem der Vierbeiner in den Kofferraum gesprungen war, soll der Mann den Neufundländer derart brutal mehrfach mit der Leine geschlagen haben, dass das Tier vor Schmerzen jämmerlich aufgeschrien haben soll.
Halter weist Vorwürfe zurück
Der Zeuge gibt im Gericht an, den Mann darauf angesprochen und mit einer Anzeige gedroht zu haben. Um an die Daten des Hundebesitzers zu gelangen, fotografiert der 53-Jährige dessen Auto mit Nummernschild. Damit geht er zur Polizei. „Er hat den Hund massiv geschlagen“, gibt der Zeuge im Gericht an. Der Angeklagte streitet das ab.
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Die Richterin glaubt dem 57-Jährigen allerdings nicht und verurteilt den Arbeitslosen zu 900 Euro (60 Tagessätze zu je 15 Euro) Geldstrafe. Zudem verhängt sie ein Verbot, das dem Mann für die Dauer von zwei Jahren das Halten und Betreuen von Tieren jeglicher Art untersagt. Der Angeklagte kündigt an, gegen das Urteil vorzugehen.
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