Schwelm. Eine Fahrerin (57) muss sich wegen Unfallflucht in Schwelm vorm Gericht verantworten. Es gibt sogar einen Zeugen. Was den Fall so schwierig macht.

Gegen 8 Uhr am 18. Juni vergangenen Jahres ist eine Frau mit ihrem Pkw auf der Hagener Straße in Schwelm unterwegs. Als ihr ein Auto entgegen kommt, fährt sie zu weit nach rechts und berührt einen parkenden Wagen. Sie bemerkt die Kollision, wendet und fährt zum Unfallort zurück. Die Frau steigt aus. Was dann geschieht, soll im Amtsgericht Schwelm geklärt werden, wo sich die 57-Jährige wegen Unfallflucht auf der Anklagebank wiederfindet.

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Sie gibt an, die Berührung der Fahrzeuge wahrgenommen zu haben. Sie sei zum getroffenen Wagen zurück, habe aber keinen Schaden gesehen. Da ihr Handy nicht funktioniert habe, sei sie nach Hause gefahren, um die Polizei zu verständigen. Dazu sei sie allerdings nicht mehr gekommen, da Beamten zeitgleich mit ihr an ihrer Wohnung angekommen seinen.

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Alarmiert worden waren diese von einem Augenzeugen, der den Zusammenstoß beobachtet hatte. Er sei am besagten Tag mit seinem Motorrad unterwegs gewesen, gibt er im Gericht an. Die Angeklagte sei ihm auf der Hagener Straße entgegen gekommen. „Dann hörte ich einen Knall.“ Zunächst sei die Frau weitergefahren, obwohl beim angestoßenen Fahrzeug der Spiegel heruntergegangen sei. Die Angeklagte sei aber zurückgekehrt, habe den Spiegel gerade gerückt und sei weggefahren, ohne die Polizei zu verständigen. Er habe das Kennzeichen der Schwelmerin notiert, so der 45-Jährige weiter. Die Polizei sei sehr schnell zunächst zum Unfallort gekommen und sofort zur Wohnanschrift der Angeklagten gefahren.

In der Prozessakten befinden sich Fotos vom beschädigten Auto. „Dass man das nicht sieht, glaube ich Ihnen nicht“, macht die Richterin klar, dass sie nicht davon ausgehe, dass der Schwelmerin die Schrammen am Spiegel nicht aufgefallen waren. Diese, wirft der Verteidiger der Frau ein, könnten ebenso von einem älteren Unfall stammen. Um das zu klären besteht der Anwalt darauf, die Halterin des Fahrzeugs im Gericht zu hören. Das soll in einem Fortsetzungstermin geschehen.