Gevelsberg. Anschuldigungen gegen Vermieter: Auf Gut Rocholz in Gevelsberg gibt es Verwirrung um Nebenkostenabrechnungen nach dem Hochwasser.

„Für den Zeitraum der Sanierung beziehungsweise ab 14. Juli 2021 wird bis zum Wiedereinzug selbstverständlich auf eine Mietzahlung verzichtet. Bereits gezahlte Mieten wurden an die Mieter zurück erstattet.“ Das hat Dr. Thomas Schmidt-Hansen Ende November 2021 schriftlich auf eine Anfrage der Redaktion geantwortet. Damals äußerte sich der Eigentümer des Guts Rocholz in Gevelsbergfür eine Berichterstattung zum Hochwasser, das Mitte Juli desselben Jahres schwere Schäden dort angerichtet hatte.

Genau diese Aussage des Eigentümers ist es aber auch, die Jahre später bei mehreren Mietern des Guts für Verwirrung sorgt. Die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2021 lag zwischenzeitlich in den Briefkästen. „Ab August 2021 berechnet er die Hälfte der Miete, den Stellplatz wieder voll und die Hälfte der Nebenkosten“, wundert sich ein Mieter, der anonym bleiben möchte. Er soll gut 2000 Euro nachzahlen und legt der Redaktion die Abrechnung vor. Offiziell sei das Gut am 1. Februar wieder bewohnbar gewesen, so der Anwohner des Guts.

Teil der Nebenkostenabrechnung ist eine Soll-Ist-Aufstellung. Daraus geht hervor, dass die halbe Miete für den Hochwasser-Monat erstattet wird. Zur Erinnerung: Das Hochwasser traf Gevelsberg am 14. Juli. Für die Folgemonate sind die Kaltmiete zur Hälfte, ein Stellplatz voll und die Nebenkosten ebenfalls zur Hälfte auf der Soll-Seite aufgeführt. Auf der Ist-Seite sind nach Juli keine Zahlungen mehr vermerkt.

Auch anderer Mieter wundert sich

Was das bedeutet, erklärt der Mieter so: Er habe für die verbliebenen fünf Monate nicht mehr gezahlt. Aus seiner Sicht stellt der Vermieter ihm diese zu 50 Prozent in Rechnung und hält sich daher nicht an seine Aussage. Der Mieter gibt gegenüber der Redaktion an, nach der Überschwemmung eine andere Unterkunft in Gevelsberg in Anspruch genommen zu haben. Für die Zeit von Juli bis Ende Januar habe er dafür 1440 Euro Miete bezahlt.

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Sämtliche andere Räume seiner Wohnung abseits des überfluteten Untergeschosses inklusive Badezimmer seien Lagerräume für die geretteten Gegenstände von Unten gewesen. „Die Versicherung hat den Schaden am Mobiliar nicht übernommen“, erklärt er. Die Nebenkostenabrechnung hält er für rechtlich fehlerhaft. „Ich überprüfe die Zählerstände noch mal“, kündigt er an. Das Geld für das Ausweichquartier möchte er dem Vermieter in Rechnung stellen.

Auch ein anderer Mieter des Guts Rocholz erklärt im Gespräch mit der Redaktion, sich über die Nebenkostenabrechnung gewundert zu haben. Auch ihm seien die Nebenkosten nach dem Hochwasser zur Hälfte berechnet worden.

Keine Aussage zu Vertragsdetails

Eigentümer Schmidt-Hansen möchte sich auf Nachfrage der Redaktion nicht zu Details äußern. Die Unternehmensgruppe werde zu keinem Zeitpunkt Vertragsinhalte mit Mieterinnen und Mietern öffentlich kundtun. „Auch an Spekulationen oder Vorwürfen beteiligen wir uns nicht und auch die Vertragsdetails mit Versicherungsunternehmen unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheit“, erklärt er in einer Antwort-E-Mail. „Wir haben zu allen unseren Mieterinnen und Mietern ein sehr gutes, vertrauensvolles und oft langjähriges Verhältnis, dies schließt jedoch nicht aus, dass es in wenigen Einzelfällen einmal Rückfragen oder Fehlinformationen geben kann.“ Diese würden jedoch stets intern über die Hausverwaltung und für alle Beteiligten zufriedenstellend geklärt. Die Fragen, ab wann die Wohnungen offiziell wieder bewohnbar gewesen seien, lässt er unbeantwortet.

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Auf sein Zitat von vor eineinhalb Jahren nimmt Dr. Thomas Schmidt-Hansen wie folgt Bezug: „Jede Mietpartei hatte nach dem Schadenereignis auf Gut Rocholz nur die Flächen zu zahlen, die auch von ihr nach Wiedereinzug bewohnt wurden (sog. Miet-/Nutzungsentgelt).“ Wer zum Beispiel für die gesamte Sanierungsphase eine Ersatzwohnung in Anspruch genommen habe, der habe keinen Euro an die Vermieterin auf Gut Rocholz zahlen müssen. Diese Option sei allen Mieterinnen und Mietern gegeben worden. Einige hätten diese in Anspruch genommen, andere nicht.

„Wer auf eigenen Wunsch teilweise Wohnraum auf Gut Rocholz wieder in Anspruch nehmen wollte, so zum Beispiel die nicht vom Schadenereignis betroffenen Flächen in Obergeschossen, der hat auch nur für diese Teilflächen den Mietzins zu zahlen“, so Schmidt-Hansen weiter. „Mieten und Betriebskosten für das vom Schadenereignis betroffene Erdgeschoss hatte kein Mieter bis zur vollständigen Sanierung zu bezahlen, das heißt die Vermieterin hat diese Kosten zu 100 Prozent getragen.“