Gevelsberg. Ein Gevelsberger (70) wird Opfer eines Trickbetrugs und verliert mehrere tausend Euros. Er dachte, er würde seiner Tochter helfen.
Täglich schlagen neue Meldungen dazu auf, die Polizei wird nicht müde, vor den fiesen Machenschaften zu warnen, doch die Betrüger gehen dabei so geschickt vor, dass sie immer wieder neue Opfer finden. Diesmal hat es einen 70 Jahre alten Gevelsberger erwischt, der auf den „Enkeltrickbetrug“ via Whatsapp reingefallen ist. Der Schaden ist gewaltig.
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Beim „Enkeltrickbetrug“ täuschen Täter ihren meist älteren Opfern vor, dass es Verwandte (häufig Kind oder Enkelkind) böse erwischt hat oder sie in einer Notlage sind. Am Ende geht es immer um Geld, dass angeblich nötig ist, um Verwandten aus der Klemme zu helfen, und dass man den Tätern übergeben oder ihnen auf ein Konto überweisen soll. Die Konten befinden sich in Ländern, an die man aus Deutschland später nicht mehr dran kommt. Ist das Geld einmal übergeben oder überwiesen, ist es in der Regel für immer futsch.
So wohl auch im Falle des Gevelsbergers, dem lange gar nicht klar war, dass er es mit Betrügern zu hatte, als sich am Mittwoch jemand bei ihm mit fremder Nummer im Messanger-Dienst WhatsApp meldete. Die Person, die ihn anschrieb, gab sich als dessen Tochter aus. Ihr altes Handy sei kaputt, sie habe jetzt ein neues und dessen Nummer solle er sich mal speichern. Gesagt, getan.
Damit war die Tür geöffnet für einen Chat, in dessen Verlauf die vermeintliche Tochter angab, einen vierstelligen Betrag zahlen zu müssen. Sie selbst könne die Geldschulden aktuell nicht begleichen, weil es Probleme mit ihrem Online-Banking gäbe. Der Gevelsberger willigte im guten Glauben ein und überwies den Betrag auf ein ihm genanntes Konto.
Einen Tag später fiel der Betrug dann auf. Da erfuhr er von der tatsächliche Tochter, dass er Opfer eines Betruges geworden ist. Laut Kreispolizei wurde der 70-Jährige um eine mittlere vierstellige Geldsumme betrogen.
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet in diesem Zusammenhang keine Zahlungen an Unbekannte zu tätigen: „Wenn Sie ein Familienmitglied bittet die vorhandene Rufnummer zu ändern, nehmen sie persönlichen Kontakt zu dieser Person auf und lassen Sie sich den Nummer-Wechsel bestätigen.“