Schwelm. Seit 2023 gibt es neue Regelungen bezüglich des Wohngeldzuschusses. Das sogenannte WohngeldPlus können nun mehr Schwelmer beantragen.

Der Jahreswechsel ist vorüber. 2023 ist angebrochen. Und mit dem neuen Jahr kommen auch neue Regeln, Gesetze und Vorschriften auf die Bürgerinnen und Bürger zu. Deutschlandweit – und somit auch bedeutsam für die Schwelmer – wird es neben dem heiß diskutierten Bürgergeld künftig auch einen höheren Wohngeldzuschuss geben, das sogenannte WohngeldPlus. Um knapp das Doppelte soll der bislang gesetzlich geregelte Betrag erhöht werden. Gleichzeitig können mehr Menschen künftig einen Antrag für diesen Zuschuss stellen, heißt es seitens der Bundesregierung. Statt 600.000 Haushalte könne die neue Regelung nun mehr als 1,4 Millionen deutsche Haushalte betreffen. Das sorgt einerseits für Entlastung auf der Seite der „Wohngeld-Empfänger“, andererseits bedeutet die neue Regelung einen enormen Mehraufwand für die Städte.

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Wie vielerorts bearbeitet die Stadtverwaltung Wohngeldzuschuss-Anträge und das Jobcenter/Arbeitsagentur kümmert sich um die Formulare bezüglich des Bürgergeldes. „Für uns als Kommune bedeutet dies folgerichtig Mehrarbeit, da nun deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Wohngeld haben“, erklärt Heike Rudolph, Pressesprecherin der Stadt Schwelm auf Nachfrage der Redaktion. Sabine Stippel-Fluit, Leiterin des Bereichs Soziales im Fachbereich Familie, Bildung und Sport, berichtet zudem, dass seit der geänderten Rechtslage im Wohngeld ab 1. Januar 2023 bereits 84 neue Anträge bei der Wohngeldstelle eingegangen sind. „Wir verzeichnen hierzu vermehrt Onlineanträge und auch Telefonanfragen“, fügt die Pressesprecherin der Kreisstadt hinzu. Aufgrund des bereits jetzt entstandenen Mehraufwands wird das Personal im Wohngeldbereich „in Kürze“ um 1,5 Stellen aufgestockt, erklärt die Stadtverwaltung.

„Aktuell“, so erklärt Sabine Stippel-Fluit, „erhalten 1212 Schwelmer Haushalte einen Wohngeldzuschuss. Bundesweit wird von einer Verdreifachung der Anspruchsberechtigten ausgegangen.“ Ob dies jedoch auch in Schwelm eintritt, könne derweil nicht seriös geschätzt werden, sagt die Leiterin des Bereichs Soziales im Fachbereich Familie, Bildung und Sport.

Schwelm: Welche Änderungen gibt es für Schwelmer?

Konkrete Änderungen gibt es für Schwelmer nicht, alle neuen Regelungen seien für Bürgerinnen und Bürger bundesweit gleich. Doch wer bekommt den Wohngeld-Zuschuss denn nun? Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Damit sollen unter anderem die Wohnkosten für Haushalte, die keine Transferleistungen wie das Bürgergeld erhalten, tragbar gestaltet werden. Das heißt auch, dass Menschen, die beispielsweise Leistungen wie das Bürgergeld beziehen, keinen separaten Wohngeldzuschuss erhalten. In der Regel sind folgende Gruppen wohngeldberechtigt:

Mieter oder Untermieter von Wohnraum

Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts

Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes

Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen.

Allerdings spielen auch hier verschiedene Faktoren eine Rolle, dazu zählen Einkommen, Wohnort, die Höhe der Miet- sowie der Heizkosten. Heike Rudolph weist darauf hin, dass es im Internet einen sogenannten Wohngeldrechner gibt: www.wohngeldrechner.nrw.de

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Über diesen Link können Schwelmerinnen und Schwelmer herausfinden, ob sie wohngeldberechtigt sind. Wer damit nicht zurecht kommt, keinen Internetzugang oder schlichtweg weitere Fragen hat, könne bei der Stadt auch Beratungstermine vereinbaren. Diese sind persönlich vor Ort oder aber telefonisch möglich.