Ennepetal. Das Land NRW will die Anliegerbeiträge, die bei KAG-Maßnahmen fällig werden, fördern. Doch die Stadt Ennepetal sieht noch viele Unklarheiten.
Die KAG-Beitragspflicht für Anlieger ist seit Jahren ein steter Quell für Beschwerden und Klagen. Das Land NRW hat nun diese Beiträge zwar nicht abgeschafft, aber doch eine Erstattung des Anliegeranteils aus einem Fördertopf angekündigt. Doch hinsichtlich der praktischen Umsetzung habe man noch keine Informationen, sagt der Erste Beigeordnete der Stadt Ennepetal, Dieter Kaltenbach.
65 Millionen Euro will das Land jährlich zur Verfügung stellen, um die Anliegerbeiträge zu 100 Prozent zu fördern. Nur die Kommunen sollen ihren Eigenanteil wie bisher selbst tragen müssen.
Auch interessant
„Das bedeutet aber nicht, dass die Anliegerbeiträge abgeschafft sind“, betont Dieter Kaltenbach. Vielmehr müsse die Stadtverwaltung die Beiträge wie bisher berechnen, dann aber die entsprechenden Bescheide nicht an die Anlieger, sondern gesammelt an das Land – hier die NRW-Bank als abwickelnde Stelle – schicken. Die NRW-Bank prüft dann die Bescheide und die Förderfähigkeit der Maßnahme an sich und erstattet der Stadt idealerweise den vollen Anliegerbeitrag.
Zu den Voraussetzungen für die Förderfähigkeit gehört, dass die Maßnahme im Straßen- und Wegekonzept der Stadt enthalten ist und die Mittel dafür nicht schon vor Beginn des Förderzeitraums veranschlagt worden waren.
+++Lesen Sie auch:+++
Böllerei und Randale? Die Silvesterbilanz für EN-Süd
Seit der Stadtgründung Ennepetal vom Müll befreit
„Was passiert, wenn der Fördertopf leer ist?“, fragt sich Dieter Kaltenbach. Rechnet man den Anteil aus, der entsprechend der Einwohnerzahl in Ennepetal landen würde, steht ein Betrag von etwa 100.000 Euro unter dem Strich. Doch allein für Erneuerung und Ausbau der Kirchstraße würde der Anliegerbeitrag schon weit höher liegen (die Gesamtkosten werden mit 1,1 Millionen Euro kalkuliert, für Fahrbahn, Entwässerung und Beleuchtung liegt der Anliegeranteil bei 30 Prozent und für Gehweg, Grünstreifen und Parkflächen bei 50 Prozent). „Gibt es am Ende ein Förderquote, nach der die Mittel auf alle vorliegenden Anträge verteilt werden? Ist es besser, möglichst früh einen Antrag zu stellen? Dann könnte aber der Landeshaushalt noch gar nicht genehmigt sein“, wirft der Beigeordnete einige der Fragen auf.
Letztlich sollten Anlieger nach derzeitigem Stand damit rechnen, dass sie bei KAG-beitragspflichtigen Maßnahmen doch zur Kasse gebeten werden.