Ennepe-Ruhr-Kreis. Zwei Jahre in Folge war der Verkauf von Feuerwerk sowie das Böllern selbst verboten. Wie sieht es in diesem Jahr im EN-Kreis aus?

In genau zwei Tagen ist es soweit. Silvester steht vor der Tür. Das ist gleichzeitig der regelrechte Startschuss für zahlreiche Supermärkte und Fachgeschäfte, – nicht nur im Kreisgebiet, sondern deutschlandweit – wieder Feuerwerkskörper zu verkaufen. Und zwar das erste Mal seit ganzen zwei Jahren. Denn sowohl beim Jahreswechsel 2020/21 als auch bei dem im vergangenen Jahr waren öffentliche Feuerwerke und der gesamte Verkauf von Pyrotechnik verboten. Aufgrund der drastischen Corona-Lage hatte die Bundesregierung diese Entscheidung getroffen, um die Krankenhäuser nicht weiter zu belasten.

In diesem Jahr ist es anders. Und so dürfen Bürgerinnen und Bürger aus Gevelsberg, Ennepetal und Schwelm erstmals wieder Raketen, Batterien und weitere Feuerwerksartikel kaufen und eben auch zünden. Denn die drei Städte im Kreisgebiet haben für die diesjährige Silvesternacht keine Verbote ausgesprochen. Doch was genau gilt in Gevelsberg, Ennepetal und Schwelm? Woran müssen sich die Bürgerinnen und Bürger halten?

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„Für die Stadt Gevelsberg kann ich Folgendes mitteilen: In der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung sind keine Einschränkungen bezüglich Feuerwerk/Silvester enthalten. Hierüber hinausgehende Einschränkungen sind nicht bekannt“, teilt Maike Leipholz, Büroleiterin und persönliche Referentin des Bürgermeisters, auf Nachfrage der Redaktion mit. Innerstädtische Bereiche, in denen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt ist, gebe es in Gevelsberg nicht. Organisierte Feuerwerke oder sonstige Veranstaltungen in der Silvesternacht würden nicht angezeigt.

Ähnlich sieht es in der Kreisstadt aus. Pressesprecherin Heike Rudolph betont: „Es gibt keine expliziten Einschränkungen, Bürger dürfen böllern.“ Dennoch appelliert die Verwaltung der Stadt Schwelm an die Bürger: Die Verantwortung mit Blick auf Sicherheitsabstände und dem allgemeinen Umgang mit Feuerwerkskörpern liege bei jedem einzelnen. Jeder sollte in der Silvesternacht so handeln, dass dadurch keine Störung oder Gefahr für andere und sich selbst entsteht.

Hans-Günther Adrian, Pressesprecher der Stadt Ennepetal, erklärt auf Nachfrage der Redaktion ebenfalls: „Die Stadt Ennepetal spricht kein „Böllerverbot“ an Silvester aus, ebenso gibt es keine von uns eingerichtete ,Verbotszonen’. Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.“

Verbote in Landeshauptstadt

Zudem gibt es in keiner der drei Städte öffentlich zugängliche Feuerwerke zum Jahreswechsel. Doch was sagen die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften eigentlich aus?

Im Allgemeinen gibt es diesmal kein generelles Böllerverbot in Deutschland. Die jeweiligen Städte und Landkreise entscheiden selbst über die vor Ort geltenden Regeln. Auch wenn es in Schwelm, Ennepetal und Gevelsberg keine Verbote gibt, ist das nicht überall der Fall. Häufig haben Städte und Kreise sogenannte Zonen eingerichtet, an denen Raketen und Ähnliches nicht gezündet werden dürfen. Oftmals sind das Orte mit geschützten Denkmälern. Aber auch reetgedeckte Häuser, so beschloss es beispielsweise die Stadt Norderstedt, müssten vor einem möglichen Brand geschützt werden. Für andere Städte stehe der Schutz der Besucher an erster Stelle.

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So auch in der Landeshauptstadt Düsseldorf: Hier wurde entschieden, dass in der regelrechten Partyhochburg, der Düsseldorfer Altstadt, vom 31. Dezember um 20 Uhr bis zum 1. Januar um 6 Uhr ein Feuerwerksverbot gilt.

Und auch in Stuttgart hat die Verwaltung in Absprache mit den örtlichen Behörden an vielen Plätzen ein Verbot ausgesprochen.

Im Allgemeine gilt deutschlandweit und für alle Bürger: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden darf keine Pyrotechnik abgebrannt werden, also nicht geböllert oder Raketen gezündet werden. Das ist gesetzlich geregelt (§23 Absatz 1 SprengV) und gilt schon seit 1977.