Gevelsberg/Hagen. Mehrere Männer sollen 18 Raubüberfälle in nur wenigen Monaten begangen haben, auch in Gevelsberg. Das steht in der Anklageschrift.

Die Liste der Taten, wegen derer sich drei Hagener ab Freitag, 16. Dezember, vor dem Landgericht verantworten müssen, ist lang: Insgesamt 18 Raubüberfälle sollen sie begangen haben. Die Ziele laut Anklageschrift: Supermärkte, Tankstellen und Spielhallen in Hagen, Wuppertal und Umgebung. Daran sollen die Angeklagten zum Teil allein, zum Teil gemeinsam beteiligt gewesen sein.

Die Liste führt auch den Überfall auf den Rewe-Markt an der Hagener Straße in Gevelsberg Anfang April dieses Jahres auf. Diesen sollen zwei der drei Männer bewaffnet mit Schusswaffe und Messer betreten haben. Zu dieser Zeit war es kurz vor der Geschäftsschließung, gegen 22 Uhr.

Der Vorwurf: Sie zogen Pistole und Messer und zwangen damit drei Mitarbeiter des Marktes, in das Büro zu gehen. Dort sollen sie aus dem Tresor mehrere Rollen mit Kleingeld und eine Schachtel mit Scheinen mitgenommen haben und anschließend mit insgesamt 6000 Euro in bar geflüchtet sein.

Überfälle auf andere Supermärkte

Die Polizei hatte unmittelbar nach dem Überfall erklärt, dass zwei Täter im Rewe-Markt an der Hagener Straße gewartet hätten, bis sich der Verkaufsraum geleert habe. Nach der Tat hätten sie den Markt so verlassen, wie sie ihn betreten hätten: durch die Vordertür.

Eine sofortige Fahndung war ohne Erfolg geblieben. Dafür hatten die Menschen im Laden eine detaillierte Täterbeschreibung abgeben können. Interessant: Die Angaben ähnelten denen, die Zeugen auch nach einem Überfall kurz zuvor in Wetter gemacht hatten.

Lesen Sie auch:

Auch dieser findet sich in der Anklageschrift wieder und spielte einen Tag vor dem Überfall in Gevelsberg. Demnach sollen sich die beiden Männer wieder kurz vor Ladenschluss zum Rewe-Markt in Wetter begeben haben und von einem Mitarbeiter des Marktes verlangt haben, den Tresor zu öffnen. Auch hier sollen zur Einschüchterung wieder eine Pistole und ein Messer mit einer Klingenlänge von 15 bis 20 Zentimetern im Spiel gewesen sein. Die Angeklagten sollen geäußert haben, nur das „große Geld“ zu wollen. Letztlich sollen sie mit einer Beute in Höhe von 4.700 Euro geflüchtet sein.

Mit 35.935 Euro in Fluchtwagen

Allein sechs der ihnen vorgeworfenen Taten sollen im April stattgefunden haben. Mal soll einer der beiden mit Pistole bewaffnet eine Spielhalle in Hagen überfallen haben. Mal sollen sich beide wieder gemeinsam einen Rewe-Markt ausgesucht haben, dieses Mal in Schalksmühle. Unterschied: Hier sollen beide ein Messer und keiner eine Pistole dabei gehabt haben. Die Beute liegt laut Anklageschrift mit 3.771,98 Euro wieder im vierstelligen Bereich.

Das Muster scheint dabei in den meisten Fällen ähnlich: Die Mitarbeiter sollen unter Vorhalten der Waffen bedroht und so dazu bewegt worden sein, das Geld herauszugeben. In einem Fall ist sogar von einer fünfstelligen Beute-Summe die Rede. In einem Edeka-Markt in Hagen sollen die beiden wieder abends und wieder mit Messern bewaffnet unter einem Vorwand in den eigentlich schon geschlossenen Supermarkt gekommen sein. Dort – so wird es ihnen vorgeworfen – bedrohten sie drei Mitarbeiter und einer der Angeklagten schrie „Überfall. Überfall“.

+++ Nichts mehr verpassen: Bestellen Sie hier unseren Newsletter aus Ennepetal, Gevelsberg und Schwelm+++

Anschließend sollen die beiden gemeinsam mit der Tatbeute in Höhe von 35.935 Euro zu einem Fluchtwagen in der Nähe geflüchtet sein, wo der eingangs erwähnte dritte Angeklagte mit dem auf sie gewartet und sie zur Wohnung eines viertes Mannes gefahren haben soll, der laut Gericht aber gesondert verfolgt wird.

Angeklagter räumt Vorwürfe ein

Der mutmaßliche Fluchtwagenfahrer habe die Vorwürfe gegen ihn umfassend gestanden. Dabei habe er auch Angaben zu weiteren Tatvorwürfen gemacht. Laut Gericht soll er bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sein. Alle Verstöße sollen nach Jugendstrafrecht sanktioniert worden sein, ohne dass hierbei längere Freiheitsstrafen angeordnet worden wären.

Einer der beiden mutmaßlichen Räuber war zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Taten Heranwachsender, woraus sich auch die Zuständigkeit der großen Jugendkammer ergibt. Er hat sich bisher nicht zur Sache eingelassen und ist strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten, heißt es.

Der andere mutmaßliche Räuber habe sich ebenfalls noch nicht zur Sache eingelassen. Er soll eine Vorstrafe aus dem Jahr 2013 haben, wobei diese nach Jugendgerichtsgesetz eingestellt worden sein soll.