Gevelsberg. Ermittler haben nach einem Tankstellenraub in Gevelsberg einen Verdächtigen gefasst. Er soll an noch weiteren Taten beteiligt gewesen sein.
Ein Mann betritt am vergangenen Donnerstag die Lietmann-Tankstelle an der Hagener Straße in Gevelsberg, geht zur Kasse und zieht eine Waffe. Er hält sie der Verkäuferin vor und zwingt sie so zur Herausgabe des Bargelds. Es ist circa 21 Uhr, zwei Stunden vor Geschäftsschluss. Der Räuber hat eine Tüte dabei, in die er das Geld packt. Danach macht er sich zu Fuß aus dem Staub.
Unmittelbar nach der Tat leitet die Polizei in Gevelsberg eine großangelegte Fahndung ein. Am Montagnachmittag dann die Meldung: Sie konnte im Rahmen intensiver Ermittlungen einen Tatverdächtigen festnehmen. So steht es in einer gemeinsamen Mitteilung von Staatsanwaltschaft Hagen und Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr.
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Demnach hätten Ermittler den 35-jährigen Mann aus Gevelsberg noch am Donnerstag bei einer Fahndung an der Körner Straße angetroffen und kontrolliert. Intensive Ermittlungen hätten den Verdacht erhärtet, dass der Mann mit dem ausgeübten Raubdelikt in Verbindung steht. Was genau das heißt, ist am Montagnachmittag noch unklar. Die Kreispolizeibehörde äußerte sich auf Nachfrage der Redaktion nicht zu näheren Details. „Aus ermittlungstaktischen Gründen“, wie eine Sprecherin sagt.
Gevelsberger in Untersuchungshaft
Bekannt war schon direkt nach dem Raub, dass der Täter am Tatort eine Spur hinterlassen hatte, die die Polizei ebenfalls auf ermittlungstaktischen Gründen nicht näher beschrieben hatte.
Neben der am Donnerstag begangenen Raubstraftat führten die Ermittlungen auch zu Hinweisen auf die Beteiligung des Tatverdächtigen an den Raubdelikten auf eine Tankstelle am 5. November sowie am 8. November auf eine Supermarktfiliale in Gevelsberg. Tatbeute und die Tatwaffe konnten Ermittler bisher nicht finden.
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Der Gevelsberger sei am vergangenen Freitag dem Haftrichter vorgeführt worden, der daraufhin einen Haftbefehl gegen den 35-Jährigen erließ. Auch am Montagnachmittag befindet er sich weiter in Untersuchungshaft. Dort bleibt der Verdächtige solange noch Haftgründe vorliegen, wie die Kreispolizeibehörde zum weiteren Verfahren erklärt. Der Richter prüft diese Gründe fortlaufend.