Gevelsberg. Im Amtsgericht in Schwelm gab’s Zoff. Auf der Anklagebank ein Gevelsberger dem krumme Internetgeschäfte mit Handys vorgeworfen werden.
Hat ein 45 Jahre alter Gevelsberger Ende August vergangenen Jahres zehn gebrauchte Handys für 1000 Euro bei Facebook zum Kauf angeboten, 700 Euro Anzahlung kassiert und dann alles für sich behalten? Diese Frage beschäftigt derzeit die Strafrechtlerin im Amtsgericht Schwelm.
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Der Mann auf der Anklagebank ist von Beginn des Prozesses an ziemlich aufgebracht. „Ich habe nie Geschäfte im Internet gemacht“, streitet er die Tat ab.
Nicht er, sondern der mutmaßlich Geschädigte sei der Böse. Dieser habe der Freundin des Angeklagten - alle drei Beteiligten haben Migrationshintergrund - auf nicht legale Weise eine Aufenthaltsgenehmigung besorgt, damit sie arbeiten gehen könnte.
Konto zur Verfügung gestellt
Der angeblich Geschädigte habe seiner Freundin 700 Euro geschuldet, so der Gevelsberger weiter. Da das Konto seiner inzwischen Ex-Partnerin allerdings ein Pfändungskonto gewesen sei, habe der 45-Jährige sein Konto zur Verfügung gestellt. Das Geld stammte aber auf gar keinen Fall aus Handyverkäufen.
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Das sieht der mutmaßliche Käufer anders. Im Zeugenstand erklärt der 43-Jährige, eine gute Freundin zu haben (dieselbe Frau, wie bereits erwähnt). Er selbst kaufe gebrauchte Handys und verschicke sie nach Afrika. Die Frau habe ihm erzählt, dass ihr Freund (der Angeklagte) Handys anbiete. Er habe sich das Angebot angesehen, und sich bereit erklärt, die Mobiltelefone zu erwerben. Sogar telefoniert habe er mit dem 45-Jährigen. An dieser Stelle verliert der Gevelsberger seine Fassung. „Du bist ein Lügner“, platzt es aus ihm heraus.
Immer wieder geraten Angeklagter und Zeuge, die sich mangels deutscher Sprachkenntnisse auf Englisch verständigen, lautstark aneinander. Die Dolmetscherin kommt kaum noch mit der Übersetzung hinterher. Zu einem Ergebnis führen die hitzigen Diskussionen allerdings nicht. „Es ist undurchsichtig“, fasst die Richterin zusammen. Sie beschließt, die mehrfach benannte Freundin als Zeugin zu laden. Daher gibt es an dem Tag noch kein Urteil. Stattdessen soll der Prozess mit der Frau fortgesetzt werden.