Gevelsberg. Die Grünen wollten wissen, wie viele Obdachlose in Gevelsberg es gibt. Die Stadt Gevelsberg erklärt, wie die Situation aktuell ist.
In NRW steigt die Zahl der Wohnungslosen und wegen der Entwicklungen auf dem Markt wird es immer schwieriger, geeigneten Wohnraum für Menschen ohne Dach über dem Kopf zu finden. Diese Situation schildert die Fraktion von Bündnis 90/die Grünen in Gevelsberg. „Der Zugang zu normalem Wohnraum gestaltet sich für Wohnungslose ohnehin aufgrund von zum Beispiel Schufa-Anfragen, Einstufung als potenzielle ,Risikomieter*innen’ oder geringem Angebot an erschwinglichem Wohnraum oftmals schwierig“, schreibt Fraktionsvorsitzender Wolfram Thiel in einer entsprechenden Anfrage an die Stadt.
Darin machen die Grünen auf ein konkretes Hilfsprojekt aufmerksam, wollen gleichzeitig aber auch wissen, wie viele Menschen in Gevelsberg überhaupt von Obdachlosigkeit betroffen sind. Die Stadt hat darauf geantwortet und auch konkrete Zahlen genannt.
So leben laut Verwaltung derzeit zehn Personen in der städtischen Unterkunft in der Gartenstraße „zur Vermeidung von Obdachlosigkeit“, wie es heißt. Eine Frau, neun Männer. Drei Personen hat die Stadt demnach in diesem Jahr untergebracht, die übrigen leben bereits längerfristig in der Unterkunft. Ein Auszug aus der Unterkunft erfolge in der Regel aufgrund der Aufnahme in einer Pflegeeinrichtung, Haftstrafe oder Tod.
Hilfsangebote für Obdachlose
„Menschen, die die Nächte unter freiem Himmel verbringen, sind in Gevelsberg nicht bekannt“, heißt es in der Antwort der Stadt, die nachfolgend auch Anlaufstellen für Betroffene aufzählt. Für die Südkreisstädte biete die Diakonie in Schwelm eine Beratungsstelle für wohnungslose Menschen an. Dort erhielten die Leute eine ständige Erreichbarkeitsbescheinigung, Unterstützung bei der Wohnungssuche, bei ärztlichem Bedarf und eine Möglichkeit zum Austausch mit den Sozialarbeitern.
Gegebenenfalls erfolge die Vermittlung zu Bethel regional (Drevermannstift) in Gevelsberg. Dabei handelt es sich um eine stationäre Einrichtung, wo für Menschen im Alter von 21 bis 65 Jahren, bei denen besondere soziale Schwierigkeiten vorliegen, ein komplexes Unterstützungsangebot vorgehalten werde. Zu diesem Schwierigkeiten gehört zum Beispiel Wohnungslosigkeit mit Suchtproblematik. Dort sind beispielsweise zahlreiche Alkoholiker untergebracht.
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„Hier erfolgt die Förderung anhand eines Gesamtplanverfahrens“, erklärt die Stadt weiter. Dabei geht es um Hilfe beim Erhalt und Aufbau von Kontakten, um freizeitgestaltende Angebote, lebenspraktisches Training (zum Beispiel Hauswirtschaftstraining), Gruppen- und Einzelgespräche, die Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten und vieles mehr. Dabei weist die Stadt auch auf den Verein „Unsichtbar e.V.“ aus Ennepetal hin, der durch Ehrenamtliche Hilfen anbietet, Obdachlosenunterkünfte aufsucht und mit den städtischen Beschäftigten im Austausch ist. Nach persönlichen Vorsprachen im Rathaus seien auch Beratungen durch die Sozialarbeiter der Stadt Gevelsberg möglich.
Fördergeld für Wohnungen
Die Grünen-Fraktion hatte in ihrer Anfrage auch auf das „Housing-First-Projekt“ des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe hingewiesen. Dieses stellt Gelder zur Verfügung für private Investoren, Träger der freien Wohlfahrtsverbände oder auch Wohnungsbaugesellschaften, die in diesem Rahmen Wohnraum für Obdachlose beziehungsweise von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen zur Verfügung stellen.
Sechs Millionen Euro bis 2027
Laut Stadt Gevelsberg waren zum Stichtag 31. Januar 2022 in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 178.000 Personen (davon etwa 36.000 in Nordrhein-Westfalen) wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, beispielsweise in vorübergehenden Übernachtungsmöglichkeiten oder in Not- und Gemeinschaftsunterkünften.
Der LWL fördert im Zeitraum 2022 bis 2027 „Housing-First-Projekte“ in Westfalen-Lippe mit insgesamt sechs Millionen Euro.
Gefördert wird derzeit ausschließlich der Neukauf einer Immobilie und eine Weitervermietung an Obdachlose, Bestandsimmobilien mit Vermietung von bereits vorhandenem Wohnraum sind bisher von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung beträgt pro gekaufter Wohneinheit einmalig maximal 30.000 Euro und beinhaltet bereits die Kaufnebenkosten. In einem Mehrfamilienhaus werden maximal vier Wohneinheiten gefördert. Bei Leerständen oder Mietrückständen können maximal 50 Prozent des Mietausfalls zusätzlich geltend gemacht werden, maximal jedoch 3000 Euro pro Wohneinheit. Durch den Mieter hinterlassene Schäden werden nicht abgedeckt. Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich, das Objekt für mindestens zehn Jahre ausschließlich für „Housing-First-Maßnahmen“ zur Verfügung zu stellen.
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