Gevelsberg. Weil die Polizei bei einem jungen Mann aus Gevelsberg Marihuana findet, landet dieser vor Gericht. Dort zeigt dieser aber wenig Verständnis.
Polizisten entdecken am 3. Februar in der Wohnung eines 22-jährigen Mannes aus Gevelsberg 0,47 Gramm Marihuana. Der Mann kommt wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln vor Gericht. Im Amtsgericht Schwelm gibt er an, nicht schlafen zu können.
Er sei bereits beim Arzt gewesen, aber die Medikamente die er von ihm bekommen hätte, helfen nicht. Wenn er nicht schlafe, könnte er auch nicht arbeiten. Der Gevelsberger versucht, sich in ein gutes Licht zu rücken: „Ich rauche nur in meinem Zimmer und nicht da, wo Kinder spielen.“ Er wolle auch weg von den Drogen. Im Moment habe er allerdings zu viel Stress.
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Der 22-Jährige kann nicht verstehen, warum er wegen einer solch kleinen Menge vor Gericht sitzt. „Der Besitz, egal in welcher Menge, ist strafbar. Konsum ist etwas anderes. Sie machen sich jedes Mal, wenn Sie etwas kaufen und dann besitzen strafbar“, klärt die Richterin auf. Sie verurteilt ihn letztlich aufgrund eines Nettoeinkommens von 1700 Euro, zu 1100 Euro Geldstrafe wegen des unerlaubten.
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