Ennepetal. Ennepetal drohen Einnahmeverluste bei den Anliegerbeiträgen. Die Stadt hat nun ihr weiteres Vorgehen erklärt.
Wie angekündigt hat sich auch die Stadt Ennepetal zu drohenden Einnahmeverlusten durch eine gesetzliche Änderung im Baubereich durch das Land NRW geäußert. Sie wolle sich den Äußerungen der Stadt Schwelm anschließen. Hintergrund sind die sogenannten Erschließungsbeiträge, die anfallen, wenn Kommunen eine Straße erstmalig errichten. Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer finanzieren über diese Abgabe die Erschließung eines Grundstücks durch die Kommune anteilig mit.
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Das Problem durch die Gesetzesänderung: Früher gab es eine Verjährung für die Erhebung der Erschließungsbeiträge. Diese konnten ohnehin erst anfallen, wenn eine Straße als vollständig hergestellt galt. Erst dann setzte auch die Verjährungsfrist ein. Die Erschließungsbeiträge konnten so auch noch Jahrzehnte nach der endgültigen Herstellung einer Straße anfallen.
Mit der Gesetzesänderung hat das Land NRW einen festen Stichtag eingeführt. Straßen, die vor dem Stichtag 31. Mai 1997 hergestellt wurden, können die Städte nicht mehr abrechnen. Maßgeblich sollen dabei die ersten auf die Herstellung gerichteten straßenbautechnischen Arbeiten sein. Auf den heute tatsächlich erreichten Ausbauzustand soll es dagegen nicht mehr ankommen.
Die Stadt Gevelsberg hatte vor diesem Hintergrund von einem Einnahmeverlust von mehr als einer Million Euro berichtet, da sie bestimmte Straßen durch diese neue Regelung nicht mehr abrechnen könne.
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Die Stadt Schwelm nannte auf Nachfrage der Redaktion keine Zahlen, bestätigte aber, sich ebenfalls mit der Thematik zu beschäftigen. Sie verwies auf ein Schreiben, dass der Städte- und Gemeindebund an das zuständige Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung geschickt habe. Auf diesem Wege solle die Auslegung des strittigen Paragrafen geklärt werden. Bevor das Ministerium sich dazu nicht geäußert habe, möchte die Stadt Schwelm keine weiteren Aussagen zum Thema machen.
Die Stadt Ennepetal informierte nun, diese Klärung ebenfalls abwarten zu wollen, bevor sie sich zur NRW-Gesetzesänderung äußert und Zahlen nennt.