Ennepe-Ruhr-Kreis. In den Innenstädten ist sie schon aufgehoben, in Bus und Bahn gilt sie noch – die Maskenpflicht. Für Kinder gibt es jetzt jedoch eine Änderung.

Die Maskenpflicht in den Innenstädten in Schwelm, Gevelsberg und Ennepetal ist mit dem Auslaufen der Allgemeinverfügung zum 31. Mai bereits aufgehoben. Weiterhin besteht allerdings noch die Pflicht, eine Maske im ÖPNV zu tragen. Die VER weist dabei nun auf eine Änderungen hin.

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Für Nutzer des ÖPNV, inklusive Haltestellen in NRW gilt – wie bisher unabhängig von der örtlichen Inzidenz – nach der aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab 5. Juni 2021) die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske für Menschen ab sechs Jahren. Kinder von sechs Jahren bis einschließlich 15 Jahren können, soweit sie aufgrund der Passform keine Atemschutzmaske tragen können, ersatzweise eine medizinische Maske tragen. Damit wurde die Altersvorgabe von 13 Jahren auf 15 Jahren angehoben.

Wer ist von der Verpflichtung ausgeschlossen?

Von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen sind demnach Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Die medizinischen Gründe sind durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist. Mit Atemschutzmasken im Sinne der Coronaschutzverordnung gemeint sind Masken des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder diesen vergleichbare Masken.

Wo gilt die Maskenpflicht? In allen Bussen und an Haltestellen. In allen Kunden-Centern der VER reicht eine medizinische Maske