Ennepe-Ruhr. Die neuen Corona-Lockerungen betreffen auch den ÖPNV. Im Ennepe-Ruhr-Kreis betrifft das vor allem die Kinder, die Bus fahren.

Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren gibt es seit Freitag Veränderungen bei der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in NRW aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung im Ennepe-Ruhr-Kreis.

Am Freitag, 28. Mai, trat die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Darin enthalten ist eine Änderung in Bezug auf die Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken (FFP2 / KN95 / N95) in Fahrzeugen und Einrichtungen (zum Beispiel Haltestellen) im ÖPNV.

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Für Nutzer des ÖPNV und seine Einrichtungen gilt wie bisher unabhängig von der örtlichen Inzidenz somit Folgendes:

eine Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske für Menschen ab 6 Jahren;

Kinder zwischen 6 und 13 Jahren können, soweit sie aufgrund der Passform keine Atemschutzmaske tragen können, ersatzweise eine medizinische Maske (OP-Maske) tragen.

Von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen sind:

Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können;

das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.

+++ Alle Corona-Zahlen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis +++

Atemschutzmasken im Sinne der NRW-Coronaschutzverordnung sind Masken des Standards FFP2 und eines höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder mit diesen vergleichbare Masken das sind insbesondere Masken des Typs KN95/N95).