Schwelm. In vielen anderen Städten gibt es ihn schon, bei der Kommunalwahl im September wird er erstmals auch in Schwelm gewählt: der Integrationsrat.
Wenn die Schwelmer am 23. September 2020 ihr neues Kommunalparlament wählen und auch darüber abstimmen werden, wem für die nächsten Jahre die Aufgabe des Bürgermeisteramtes anvertraut wird, kommt es in der Wahlhistorie der Kreisstadt zu einer Premiere. Erstmals wird in Schwelm im Rahmen der Kommunalwahl auch ein Integrationsrat gewählt.
Den Weg dafür frei machte der Rat der Stadt Schwelm, der Ende November mehrheitlich die Wahlordnung für den Integrationsrat beschloss. Darum geht es im Einzelnen:
Aufgaben des Integrationsrates
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Der Integrationsrat vertritt auf politischer Ebene die Interessen der Migranten in Schwelm und berät die Politik bei allen Fragen rund um das Thema Integration. Denkbare Themen sind der Kampf gegen Diskriminierung, die Verbesserung der Schulerfolge von Migrantenkindern, die interkulturelle Öffnung in städtischen und öffentlichen Bereichen oder die Aufnahme und Eingliederung von Flüchtlingen. Dem Integrationsrat kommt damit eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe in der Kommune zu.
Es gibt doch den KAMS
Nicht alle im KAMS sollen überzeugt gewesen sein
Die KAMS-Mitglieder hatten in der Oktobersitzung nach dem Vortrag von Engin Sakal, dem Geschäftsführer des Landesintegrationsrates NRW, die Vor- und Nachteile eines Integrationsrates diskutiert.
Am Ende waren nicht alle Mitglieder von der Gründung eine solchen Gremiums überzeugt, wie zu hören war. Dennoch wurde beschlossen, die erforderlichen Unterstützer-Unterschriften zu sammeln.
Die nächste Sitzung des KAMS findet am 10. März um 17 Uhr im Rathaus, Hauptstraße 14, statt.
Ja, seit 1972 gibt es den Koordinierungskreis Ausländische Mitbürger Schwelm, der sich in der Kreisstadt für die Interessen von Migranten einsetzt. Dies tut und tat er mit großem Erfolg, wie es aus dem Gremium selbst und von Dritten immer wieder heißt. Das Internationale Folklorefest beispielsweise ist ein Kind des KAMS. Vor der Kommunalwahl 2014 hat sich der Koordinierungskreis noch gegen die Bildung eines Integrationsrates und für das Fortbestehen des KAMS ausgesprochen, weil man von Parteiinteressen unabhängig bleiben wolle. Inzwischen gab es einen Richtungswechsel. Nicht zuletzt durch den Vortrag von Engin Sakal, dem Geschäftsführer des Landesintegrationsrates NRW, der dem KAMS in dessen Oktober-Sitzung u.a. die Vorteile einer Fortsetzung der Arbeit im Rahmen eines Integrationsrates aufzeigte. Aus Reihen des KAMS entstand daraufhin die Initiative, in Schwelm einen Integrationsrat zu bilden.
Wo ist dann der Unterschied?
Der KAMS ist ein freiwilliges Gremium. Der Integrationsrat ist eine durch den Wähler legitimierte Interessenvertretung, auf die es einen Rechtsanspruch gibt. In NRW- Kommunen mit mindestens 5000 ausländischen Einwohnern muss ein Integrationsrat gebildet werden. In Gemeinden mit weniger – wie in Schwelm -- kann er gebildet werden. 269 gültige Unterschriften gingen dafür beim Wahlamt der Stadt Schwelm ein. 200 wären nötig gewesen. Der Integrationsrat als Gremium des Rates der Stadt Schwelm wird sich später aus den gewählten und aus von den Fraktionen bestimmten Mitgliedern zusammensetzen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle in Schwelm lebende Ausländer mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit bzw. Migranten, die die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten bzw. erworben haben. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und seit einem Jahr in Deutschland leben. Asylbewerber sind nicht wahlberechtigt. Aktuelle Zahlen waren dieser Tage nicht zu bekommen. Der Blick in die jüngere Vergangenheit bietet eine Orientierung: Zum Stichtag 31. Dezember 2015 lebten insgesamt 3498 Personen aus 99 Herkunftsländern in Schwelm.
Wer kann gewählt werden?
Wählbar sind alle Bürger der Stadt ab 18 Jahren, die mindestens seit drei Monaten vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz in Schwelm haben. Sie können von Gruppen (Vereine, Verbände, Einrichtungen etc.) oder von Einzelpersonen in Form von Listen oder als Einzelbewerber vorgeschlagen werden. Wahlvorschläge müssen bis zum 48. Tag vor der Wahl beim Wahlleiter eingegangen sein. Nicht wählbar sind Bürger, denen die Wählbarkeit abgesprochen wurde bzw. die nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.
So wird gewählt
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Alle Wahlberechtigten werden von der Stadt Schwelm angeschrieben. Sie müssen sich spätestens 12 Tage vor der Wahl ins Wählerverzeichnis eingetragen haben und erhalten dann eine Wahlbenachrichtigung. Die Stimmabgabe erfolgt am Tag der Kommunalwahl von 8 bis 18 Uhr. Briefwahl ist möglich. Jeder Wähler hat eine Stimme. Auf dem Stimmzettel stehen die Namen der Einzelbewerber und der Listenvorschläge in der Reihenfolge, wie sie beim Wahlleiter eingegangen sind. Wegen der überschaubaren Anzahl an Wahlberechtigten pro Stimmbezirk werden die Stimmen anschließend zentral ausgezählt, um Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen auszuschließen.