Schwelm. . Es ist ein harter Einschnitt in die Betriebsabläufe, aber für den Kreis gibt es nach den jüngsten Erkenntnissen keine Alternative dazu.
Ist das das Ende des Gestanks, der von der Knochenmühle kommt? Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat dem Betrieb an der Stadtgrenze zu Gevelsberg die Genehmigung zur Einleitung von Abwässern in die öffentliche Kanalisation entzogen.
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Landrat Olaf Schade, Schwelms Bürgermeisterin Gabriele Grollmann sowie ihr Gevelsberger Pendant, Claus Jacobi, hatten erst vor einer Woche ihre Hoffnung auf eine dauerhafte Lösung zum Ausdruck gebracht. Nun ist klar, was sie damit gemeint haben könnten. Die Kreisverwaltung teilte am Freitagvormittag mit: „Der Schwelmer Firma Schmidt & Geitz (Knochenmühle) ist es seit Ende dieser Woche untersagt, im Betrieb anfallende Abwässer in die öffentliche Kanalisation und damit in die Kanalnetze der Städte Schwelm und Gevelsberg einzuleiten“.
Einschnitt in Betriebsabläufe
Es ist ein weitreichender Einschnitt in die Betriebsabläufe. Die Anlage dürfe nur dann weiterbetrieben werden, heißt es, wenn die Abwässer gesammelt, in Tankwagen abtransportiert und in einer externen Kläranlage gereinigt werden. „Dies gilt sowohl für Abwässer, die in der Produktion anfallen, wie für Sickerwässer aus dem Biobeet und für Wasser, das zum Reinigen von Behältern und Flächen genutzt wurde, an denen tierische Abfälle hafteten“, so der Kreis.
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Begründet ist die Anordnung mit einer Reihe von Mängeln, die der Kreis dem Unternehmen vorwirft. Dabei handelt es sich unter anderem um ein Leck im Abwassersystem, das bei den jüngsten Überprüfungen auffiel: „Gefunden haben wir einen nicht-einsehbaren Rohrbruch in einem Pumpenschacht, der in bestimmten Situationen dazu führte, dass Abwasser ungeklärt in den Kanal gelangen konnte. Zudem ist klar geworden: Es gibt Wasser, das an der Kläranlage vorbei in die Kanalisation gelangt“, erklärte Wolfgang Flender, Leiter des Sachgebietes Wasserwirtschaft und Immissionsschutz beim EN-Kreis.
Lange Liste an Vorwürfen
Das ist längst nicht alles. Weitere Vorwürfe, die der Kreis dem Unternehmen macht: Probleme mit der Belüftung der Kläranlage auf dem Betriebsgelände, die Erkenntnis auf das Einleiten von völlig ungeklärtem Produktionsabwasser in die öffentliche Kanalisation sowie das Einleiten von Abwasser, dessen Inhaltsstoffe eine mangelnde Reinigungsleistung der Kläranlage belegen. Dazu kommt das unerlaubte Einleiten von Abwasser in einen ehemaligen Kühlteich auf dem Betriebsgelände. Von dort gelangte die übelriechende Brühe Ende März in ein Rückhaltebecken der Stadt Schwelm.
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„Das Verbot ist ein sehr weitreichender Eingriff. Nach Erkenntnissen, die wir in den letzten Wochen gesammelt haben, gab es für uns dazu aber keine Alternative“, sagte Wolfgang Flender. Wie der Kreis mitteilte, blieb die Firma Schmidt & Geitz Erklärungen für das Leck wie auch für das Abwasser im Rückhaltebecken schuldig.
Anordnung gilt mit sofortiger Wirkung
Die Anordnung gilt mit sofortiger Wirkung und unter Androhung von Zwangsgeldern. Selbst wenn das Unternehmen Rechtsmittel dagegen einlegen würde, bliebe die Untersagung während einer Klage in Kraft, stellte der Kreis klar.
Biofilter funktioniert
Parallel zu den Untersuchungen im Abwasserbereich wurde auch das Abluftsystem der Knochenmühle geprüft.
Die Messungen zeigen: Die Geräte sind in der Lage, die Gerüche so stark zu minimieren, dass der Biofilter sie abbauen kann.
Das Unternehmen war am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Der Kreis erklärte auf Nachfrage, dass eine Beseitigung der Mängel die Unterlassung nicht aufhebt. Da die Genehmigung entzogen sei, müsste das Unternehmen sie wieder neu beantragen – unter Berücksichtigung strenger Auflagen, die damit verbunden seien, wie es beim Kreis hieß.
Erste Reaktionen
Gevelsbergs Bürgermeister Claus Jacobi sprach am Freitag von einem immensen Schritt mit enormer Bedeutung. Die Bürger seiner Stadt hätten am meisten unter dem Gestank gelitten. Er habe Hoffnung auf eine dauerhafte Lösung und danke den Gevelsbergern, die die Geruchsbelästigungen dokumentierten und so zu den jüngsten Überprüfungen beitrugen.
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