Gevelsberg. . Vor dem Spitzengespräch zwischen den Städten Gevelsberg und Schwelm sowie dem Ennepe-Ruhr-Kreis äußert sich die Firma Schmidt und Geitz.

Die Ansage von Bürgermeisters Claus Jacobi, dass sich ein Sommer wie im vergangenen Jahr nicht wiederholen darf, war genauso deutlich, wie der widerliche Gestank, der erneut durch die Stadt zog. Das Problem der Gevelsberger Verwaltung: Sie hat auf die Firma Schmidt und Geitz – besser bekannt als Knochenmühle – nur arg begrenzten Einfluss. Denn die zuständige Immissionsbehörde ist dem Kreis zugeordnet, die Firma selbst steht in Schwelm. Die Hoffnung auf eine Verbesserung der Situation ruht nun auf einem Gespräch, an dem in der kommenden Woche Spitzenvertreter der drei Verwaltungen teilnehmen werden.

Messungen und Überprüfungen

Verarbeitete Menge ist seit 2010 begrenzt

Die verarbeitete Menge an Tierabfällen ist seit dem Jahr 2010 mit einer Genehmigung auf einen Tagesdurchsatz von 160 Tonnen pro Tag beziffert. Dieser Wert darf nicht überschritten werden und muss auch der überwachenden Behörde nachgewiesen werden.

Schmidt und Geitz teilt zudem mit: „Geruchsemissionen können von anliefernden Fahrzeugen ausgehen, da diese nicht vollständig verschlossen sind.“ Diese seien dem Anlagenbetrieb nicht zurechenbar. Es handele sich um unvermeidliche Emissionen.

Im Vorfeld gibt der Ennepe-Ruhr-Kreis einen Überblick dessen, was seit dem vergangenen Herbst passiert ist. Außerdem äußert sich die Firma Schmidt und Geitz das erste Mal seit Jahren öffentlich. „Der Ist-Zustand ist für alle Beteiligten absolut unbefriedigend. Dies gilt natürlich für die Bürger, die unter den Gerüchen zu leiden haben. Im Kreishaus gilt dies insbesondere für die Mitarbeiter der Immissionsschutzbehörde, die viele Stunden ihrer täglichen Arbeitszeit mit der Knochenmühle verbringen“, teilt Pressesprecher Ingo Niemann mit.

Derzeitige Baustellen aus Sicht der Kreisverwaltung sind: eine kaputte Dichtung am optimierten Luftkondensator, die Anfang April getauscht wird; eine Dauermessung bei mehr als 20 Grad Außentemperatur, mit der die komplette Funktions- und Leistungsfähigkeit des Kondensators überprüft wird; Messungen, ob die Anlage funktioniert, die per Unterdruck die Gerüche in der Halle hält, sowie Überprüfungen der Abwasseranlage und des Kanalanschlusses. Der Bericht zum letzten Punkt soll ebenfalls kommende Woche vorliegen.

Die Firma Schmidt und Geitz, die auf den Text verweist, den sie Anfang März auf ihrer Internet-Seite bereitstellte, beruft sich auf die erforderlichen Limitierungen durch die Geruchsimmissionsrichtlinie NRW. „Dies bedeutet, dass es in Wohngebieten an zehn Prozent der Stunden eines Jahres zu Geruchsimmissionen kommen darf“, schrieb die Firma, verweist auf die Optimierungen am Luftkondensator und dass die Verbesserungen deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen.

Nicht Betreiber des Kanalnetzes

Zu den Geruchsbelästigungen in Gevelsberg teilt die Firma Folgendes mit: „Objektive Anhaltspunkte sprechen dafür, dass die wahrgenommenen Geruchsimmissionen – jedenfalls in einem nicht unerheblichen Umfang – nicht auf uns, sondern auf andere Emittenten zurückzuführen sind.“ Durch eine Wetterstation sei deutlich geworden, dass viele der Beschwerden eindeutig entgegen der Windrichtung stattfanden. „Dieses könnte zum Beispiel das Ausbringen von Gülle oder das Kanalnetz sein“, schreibt die Firma und blickt auf die Stadt Gevelsberg.

2003 habe man Abwässer über einen längeren Zeitraum abgefahren und es gab Beschwerden. 2008 bis 2010 wurden auch olfaktometrisch deutliche Gerüche nachgewiesen, obwohl die letzte Einleitung bereits Tage zurücklag. „Unsere Abwasserreinigungsanlage wird alle drei Monate mittels behördlicher Abwasserprobenentnahme überprüft. Diese Werte zeigen, dass die Anlage ordnungsgemäß funktioniert. Wir möchten an dieser Stelle klarstellen, dass wir nicht der Betreiber des Kanalnetzes sind, sondern nur einer von vielen gewerblichen Einleitern.“