Ennepetal. Sie waren geständig und zeigten Reue, doch die Opfer der bewaffneten Überfälle leiden bis heute. Nun endete der Prozess gegen zwei Ennepetaler.

Das Urteil im Prozess um die Raubserie auf Rewe ist gefallen: Das Landgericht Hagen verhängte Freitag vier Jahre Jugendstrafe gegen einen 19-jährigen Ennepetaler. Ein mitangeklagter Mann aus Ennepetal (21), mit dem er zusammen einen weiteren Coup landen wollte, erhielt ein Jahr und neun Monate auf Bewährung.

Mehrere Märkte überfallen

In der Zeit zwischen Januar und Mai 2018 wurden Rewe-Supermärkte im Ennepe-Ruhr-Kreis Schauplätze spektakulärer Raubüberfälle. Das Gericht sah es nach dem vollumfänglichen Geständnis des jungen Mannes als erwiesen an, dass er an den drei schweren Raubtaten in Breckerfeld (27.1.), Wetter (2.5.) und Sprockhövel (11.5.) beteiligt gewesen war.

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Der Vorsitzende Richter der Ersten Großen Hagener Jugendkammer, Jörg Weber-Schmitz, resümierte in der Urteilsbegründung noch einmal die Taten: „Die Raubüberfälle liefen im Großen und Ganzen immer gleich ab. Der Angeklagte drang mit einem oder zwei unbekannt gebliebenen Mittätern nach Ladenschluss in die Märkte ein. Die Räuber waren maskiert und bedrohten die Ladenangestellten unter Vorhalt einer nicht geladenen Gaspistole und einer Plastikpistole und forderten Geld aus den Tresoren. Das Geld füllten sie zum Teil in mitgebrachte Sporttaschen oder in Tüten aus den Läden.“

Beute verprasst

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Das Geld aus den Raubzügen, insgesamt rund 44.000 Euro, verprasste der Ennepetaler. „Der Angeklagte legte sich einen luxuriösen Lebensstil zu. Er kaufte sich überteuerte Kleidung aus exklusiven Boutiquen. Und er erwarb einen Mercedes E-Klasse, der bei den Taten in Wetter und Sprockhövel eine Rolle spielte“, fasste Weber-Schmitz weitere Ergebnisse zusammen.

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Am 10. August endete das Leben in Saus und Braus abrupt. Der Ennepetaler hatte sich in seiner Heimatstadt zuvor einen Komplizen gesucht, den 21-jährigen Mitangeklagten, und sich mit ihm verabredet, einen weiteren Überfall auf einen Rewe-Markt in Lüdenscheid nach altbewährter Manier zu verüben.

Mitangeklagter wusste, worauf er sich einließ

„Der Mitangeklagte wurde von ihm eingeweiht und war sich im Klaren, was da passieren sollte“, wandte sich der Vorsitzende Richter nun an den zweiten Angeklagten. Bevor es zur Tat kam, griff ein Sondereinsatzkommando der Polizei ein und nahm die beiden fest. „Hätten Sie die Autotüren geöffnet und losgelegt, wäre es ein versuchter schwerer Raub gewesen. So blieb es hier bei der Verabredung zu einem Verbrechen“, hieß es bezüglich der vierten Tat an beide Angeklagte.

Männer waren vorbestraft

Das Gericht ordnete neben der Jugendstrafe die Einziehung von 44.000 Euro (Höhe der Gesamtbeute) beim 19-Jährigen an.

Der 21-Jährige erhielt neben seiner Bewährungsstrafe die Auflage, 200 Sozialstunden abzuleisten.

Der 19-Jährige nannte vor Gericht nicht seine Mittäter. Beide Männer sind geringfügig vorbestraft. Anderthalb Wochen nach dem ersten Überfall war der 19-Jährige vom Amtsgericht Schwelm wegen Körperverletzung und Nötigung verwarnt worden.

Bei beiden Männern berücksichtigten die Richter besonders die umfänglichen Geständnisse und auch die Reue, die beide in Form von Entschuldigungen wie beim 19-Jährigen oder im sogenannten „letzten Wort“ geäußert hatten.

Opfer leiden noch unter den Folgen

Dennoch waren die vier Jahre Jugendstrafe für den Hauptangeklagten „erforderlich“, wie es Weber-Schmitz ausdrückte. „Sie sind mit erheblicher krimineller Energie vorgegangen. Einige Mitarbeiter haben psychische Folgen davongetragen wie Ängste oder können nicht in Spätschichten arbeiten. Die Geschädigte aus Sprockhövel hat einen kompletten Jobwechsel vollzogen. Ein noch milderes Urteil wäre nicht zu rechtfertigen.“

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