Gevelsberg. . Plötzlich steht in Gevelsberg ein Verkehrszeichen, das Geradeausverkehr verbietet. Wer hat es aufgestellt? Darf die Polizei Bußgelder verteilen?

  • Vor der Autobahnbrücke steht auf der Eichholzstraße plötzlich ein Verkehrszeichen, das niemand aufgestellt haben will.
  • Straßen.NRW prüft nun, wie weiter vorgegangen wird. De facto ist die Brücke zunächst gesperrt.
  • Verbot wird von niemandem wahrgenommen.

Die Ampel an der Autobahnauffahrt Richtung Bremen auf der Gevelsberger Eichholzstraße schaltet auf Grün. Die Blechlawine auf der Geradeausspur setzt sich in Bewegung, überquert die Brücke, die über die A 1 führt. Ein Streifenwagen ohne Sonderrechte folgt, kurz darauf sogar ein Fahrschüler auf einem Motorrad, samt autofahrendem Lehrer im Schlepptau. Das dürfen sie eigentlich alle nicht.

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Wer nämlich kurz vor der Brücke, die für Fahrzeuge, die breiter als 2,1 Meter sind, komplett gesperrt ist, genau auf die Verkehrszeichen blickt, wird feststellen: Seit einigen Tagen ist sie de facto in Fahrtrichtung Silschede komplett gesperrt.

Recherche bei Straßen.NRW

Denn: Direkt vor der Kreuzung prangt ein Schild, dass unmissverständlich besagt, dass niemand über die Brücke fahren darf. Laut Straßenverkehrsordnung heißt dieses „vorgeschriebene Fahrtrichtung links oder rechts“ und weist den Verkehrsteilnehmern entweder den Weg auf die Autobahn oder in die Bremmenstraße.

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Redakteur/in Stefan Scherer WP
Lokalredaktion WP Menden/Balve
am 14.03.2012 in Menden
Foto: Martina Dinslage/WP Menden
Von Stefan Scherer

Als Michael Overmeyer, Pressesprecher des Landesbetriebs Straßen.NRW, der für die Baustelle verantwortlich zeichnet, ein Foto des Verkehrsschildes sieht, stutzt er. „Damit ist die Brücke gesperrt“, sagt er. „Das kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen.“ Er begibt sich auf Recherche innerhalb seiner Behörde. In den einzelnen Abteilungen stößt er auf überraschte Kollegen. Ob dort ein Zusatzschild für Lkw vergessen wurde, ob das Verkehrszeichen generell falsch aufgestellt worden ist, kann aus dem Stegreif heraus keiner der Kollegen beantworten. Unklar ist auch, ob es überhaupt Mitarbeiter des Landesbetriebs waren, die das Verkehrszeichen aufgestellt haben – auch wenn vieles darauf hindeutet. Bis Redaktionsschluss war dies jedoch nicht zu klären.

Wie bindend ist denn nun dieses Schild für die Verkehrsteilnehmer? Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig. Danach ist ein Verkehrsschild nämlich ein Verwaltungsakt, der wirksam ist, so lange er nicht angefochten wird.

Bußgelder wären rechtmäßig

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Zwei Ausnahmen gibt es jedoch: Entweder der Verwaltungsakt ist laut Paragraf 42 des Verwaltungsverfahrensgesetzes offensichtlich unrichtig. Bei der bereits angekündigten Vollsperrung der Brücke steht dies jedoch wohl eher nicht zur Debatte. Variante zwei: Der Verwaltungsakt ist nichtig laut Paragraf 44 des selben Gesetzes, wenn ein schwerwiegender Fehler vorliegt. Auch dies ist auf den ersten Blick nicht der Fall. So geht wohl eine Rechtswirkung von dem Schild aus, so dass die Polizei dort den Geradeausfahrern zu Recht ein Bußgeld in Höhe zwischen fünf und 35 Euro aussprechen dürfte. Allerdings wären die Chancen, diesen Bußgeldbescheid anzufechten, wohl recht hoch.

So stellen sich aktuell zuvorderst die Frage: Wer hat das Schild überhaupt dort aufgestellt, und ist das korrekt geschehen?