Schwelm/Hagen. . Seine wiederholten Drogentaten sind einem 24-Jährigen aus Schwelm teuer zu stehen gekommen: Das Landgericht Hagen hat den jungen Mann zu insgesamt sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Am Ende halfen dem einschlägig Vorbestraften weder sein umfassendes Geständnis noch sein Charme.

Das Urteil war ein Schock für den erst 24-jährigen und seine im Saal anwesende Mutter und Schwester. Während die beiden Frauen schluchzten, rang der junge Mann sichtbar um Fassung.

Mit dem Strafmaß von insgesamt sechseinhalb Jahren ist die 6. Große Strafkammer des Hagener Landgerichts deutlich über den vier Jahren und elf Monaten geblieben, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Bei insgesamt 21 Taten, einer laufenden Bewährung und den zum Teil einschlägigen Vorstrafen sahen die Richter keinen Spielraum mehr.

Trotz früherer Geld- und Jugendstrafen hatte der junge Mann unverdrossen immer weitergemacht. In der Zeit zwischen Mai 2013 und Mai dieses Jahres hatte der Angeklagte, der keinen Führerschein besaß, Fahrer angeheuert, darunter auch seinen Bruder, um in Dortmund einen Dealer zu treffen. Von dem kaufte er jeweils rund 100 Gramm Marihuana von bester Qualität, das er zum Teil für acht Euro das Gramm weiterverkaufte. Seinen Gewinn hatte die Staatsanwaltschaft auf rund 14 400 Euro hochgerechnet.

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Am ersten Verhandlungstag hatte der junge Mann seine Taten unumwunden zugegeben. Mit großer Offenheit und sprachlichem Geschick erzählte er von den Fahrten und nahm die gesamte Schuld auf sich, indem er erklärte, dass bis auf einen – mittlerweile gesondert Verfolgten – seine Fahrer nichts mit den Drogengeschäften zu tun gehabt hätten und völlig arglos gewesen wären.

Charmante Art hilft dem vorbestraften Angeklagten nicht 

Aber seine charmante Art vermochte nicht darüber hinwegzutäuschen, dass er seit seiner frühen Jugend fast ununterbrochen mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Noch in diesem Mai hatte der junge Mann in einer Berufungsverhandlung wegen eines anderen Drogenurteils erklärt, dass die Drogen nun Vergangenheit wären. Das jetzige Verfahren hat aber gezeigt, dass er in dieser Zeit erneut auf Fahrten nach Dortmund Drogen erworben hatte. „Das war an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten“, erklärte Richter Dr. Christian Voigt in der Urteilsbegründung.

Eine starke Abhängigkeit von der Droge Cannabis, die der Angeklagte immer als Grund für seine Taten nannte, hat ihm ein Experte vor Gericht bestätigt. Die Kammer hat daher auch einen Drogenentzug angeordnet. Den wird der 24-Jährige im Sommer antreten, der aus dem Gerichtssaal wieder direkt im Gefängnis verschwand – wegen Fluchtgefahr.

Zum Schluss fand Richter Dr. Voigt eindringliche Worte: „Sie laufen auf Messers Schneide. Dies war nicht mehr der Zeitpunkt, um Geschenke zu verteilen.“