Mellen/Lüdenscheid. Kann die Dorfenergiegenossenschaft einpacken? Ein Kreis-Sprecher erklärt die Ordnungsverfügung. Er skizziert, wie‘s weiter gehen kann.

Die Dorfenergiegenossenschaft Mellen kann gegen das Bußgeldverfahren des Märkischen Kreises gegen die geplante Solaranlage klagen. Darauf wies Kreis-Specher Alexander Bange auf Anfrage der Westfalenpost hin. Das Verfahre diene dazu gesetzwidriges Handeln schlussendlich mit Geldbuße oder Bußgeld zu ahnden.

Es wurde noch kein Bußgeldbescheid erlassen!
Alexander Bange vom Märkischen Kreis

Die Dorfenergiegenossenschaft wurde zunächst im Rahmen eines Bußgeldverfahrens angehört. „Es wurde noch kein Bußgeldbescheid erlassen!“, betonte Alexander Bange.

Warum die Dorfenergiegenossenschaft entgegen ihren eigenen Planungen baut, ist hier nicht bekannt.
Alexander Bange vom MK erläutert die Ordnungsverfügung des Kreises.

Von dem Bußgeldverfahren ist das bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren zu unterscheiden. Ein Bauantrag der Dorfenergiegenossenschaft läuft. Die errichtete PV-Anlage und die Bauantragsunterlagen weichen laut Alexander Bange vom Bebauungsplan ab, der auf Wunsch der Dorfenergiegenossenschaft aufgestellt wurde. „Warum die Dorfenergiegenossenschaft entgegen ihren eigenen Planungen baut, ist hier nicht bekannt“, meinte Alexander Bange.

Daher hat die Bauaufsicht am 30. April 2024 eine bauaufsichtliche Ordnungsverfügung erlassen, mit der unter anderem die Nutzung der PV-Anlage untersagt wird. Nach Bestandskraft der Verfügung sei die Anlage zurückzubauen, hieß es.

Der Eintritt der Bestandskraft kann von der Dorfenergiegenossenschaft durch Klage vor einem Verwaltungsgericht verhindert werden. Ein konkreter Zeitpunkt wurde für den Rückbau nicht verfügt.

Ob die Zwangsgelder zu zahlen sind, hat die Dorfenergiegenossenschaft selbst in der Hand: Nur wenn sie entgegen der Ordnungsverfügung handelt, werden die Zwangsgelder fällig.
Alexander Bange ist Sprecher des Märkischen Kreises.

Um diese Ordnungsverfügung durchsetzen zu können, wurden vorsorglich Zwangsgelder angekündigt. Sie seien nicht mit dem Bußgeld zu verwechseln. Alexander Bange: „Ob die Zwangsgelder zu zahlen sind, hat die Dorfenergiegenossenschaft selbst in der Hand: Nur wenn sie entgegen der Ordnungsverfügung handelt, werden die Zwangsgelder fällig.“

In der Ordnungsverfügung wurde ein Weg aufgezeigt, wie der Rückbau verhindert werden kann: Es müssen geänderte Bauantragsunterlagen vorgelegt werden. Dann wird geprüft, ob der Teil der PV-Anlage genehmigt werden kann, der dem Bebauungsplan entspricht. Für die Vorlage der geänderten Unterlagen wurde keine Frist gesetzt.