Menden ist, wie erwartet, vor das Oberverwaltungsgericht NRW gezogen. Kippt der Bebauungsplan?

Balve/Menden Die Stadt Menden ist gegen das Baugebiet Hönnewiesen erwartungsgemäß vor Gericht gezogen. Das teilte der städtische Fachbereichsleiter Sven Rothauge in der jüngsten Sitzung des Rates mit.

Dieser Linie folgt der geplante Hochwasser-Schutzwall für das Wohngebiet Hönnewiesen.
Dieser Linie folgt der geplante Hochwasser-Schutzwall für das Wohngebiet Hönnewiesen. © CDU/Stadt Balve | CDU/Stadt Balve

Demnach hat Balves nördliche Nachbarstadt bereits am 8. September dieses Jahres beim Oberverwaltungsgericht NRW in Hamm einen Normenkontrollantrag „zur Feststellung der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 51 ,Hönnewiesen‘“ gestellt. Eine Entscheidung des Gerichts liegt bisher nicht vor.

Hochwasserschutz in den Hönnewiesen: Die Karte mit den blau markierten Bereichen zeigt die Prognose der Bezirksregierung Arnsberg für ein 100-jähriges Hochwasser. Die Karte mit dem rot markierten Bereich zeigt das Baugebiet Hönnewiesen.
Hochwasserschutz in den Hönnewiesen: Die Karte mit den blau markierten Bereichen zeigt die Prognose der Bezirksregierung Arnsberg für ein 100-jähriges Hochwasser. Die Karte mit dem rot markierten Bereich zeigt das Baugebiet Hönnewiesen. © Stadt Balve/Bezirksregierung Arnsberg | Stadt Balve/Bezirksregierung Arnsberg

Das Normenkontrollverfahren ist in Paragraf 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt. Gemeint ist das Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht. Hauptanwendungsfall beim Normenkontrollverfahren ist die Überprüfung der Wirksamkeit eines Bebauungsplans. Ein Normenkontrollantrag ist seit dem 1. Januar 2007 innerhalb von einem Jahr nach Rechtsverbindlichkeit, also der Bekanntgabe des Bebauungsplanes, zu stellen.

Die Stadt Menden hat den Bebauungsplan innerhalb der gesetzlichen Jahresfrist gerügt. Das geht aus einem Schreiben vom 28. September dieses Jahres hervor. Die Verwaltung der Nachbarstadt argumentiert inhaltlich wie formal. Inhalt der Rüge sind die „angeblich nicht ausreichende Ermittlung und Bewertung der Anforderungen an den Hochwasserschutz, auch zum Schutz der Stadt Menden, sowie der fehlerhaften Wahl des Bauleitplanverfahrens nach Paragraf 13 a Baugesetzbuch (BauGB)“, wie Rothauge den Ratsmitgliedern mitteilte. Eine Stellungnahme werde erarbeitet, hieß es weiter. Bürgermeister Hubertus Mühling hatte bereits weit vor der Ratssitzung, bei einem Vor-Ort-Termin in den Hönnewiesen zum Start der Erschließungsarbeiten, gesagt, er sehe der Klage der Stadt Menden „gelassen“ entgegen.

Das Baugebiet Hönnewiesen gilt als Filetstück. Es liegt innenstadtnah, verkehrsgünstig in der Nähe der Hönnetalstraße (B 229) und verfügt über gute Einkaufsmöglichkeiten. Zugleich gibt es an der Hönne einen Radweg, der die Innenstadt mit der Balver Höhle verbindet. Das Baugebiet Hönnewiesen umfasst 1,4 Hektar Fläche. Vorgesehen sind 17 Grundstücke für Einfamilienhäuser. Drei Grundstücke werden mit Mehrfamilienhäusern bebaut.

Mühling hatte in der Vergangenheit mehrfach betont, dass das Baugebiet Hönnewiesen bei der Jahrhundertflut am 21. Juli 2021 eben nicht unter Wasser gestanden habe. Diese Sicht wird in Balve allerdings nicht von allen geteilt.