Balve/Menden. Zunächst wurde Diebstahl vorm Amtsgericht Menden verhandelt, dann Hausfriedensbruch: die Geschichte eines Stalkers und seines Balver Opfers.
Nicht auf Beute aus, sondern auf eine , und am Ende vom Schlaf übermannt: Ein heute 36-Jähriger aus Hamm brach 2021 in eine Wohnung in Balve ein und verhielt sich ziemlich kurios, nachdem er die Wohnungsbesitzerin schon lange Zeit vorher gestalkt hatte. Weil zunächst die Frage nach Diebesgut im Raum stand, landete der Fall vor dem Schöffengericht in Menden.
Denn der Tatbestand des Wohnungseinbruchsdiebstahls stellt ein Verbrechen dar, kann mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden. Aber um einen Langfinger auf der Suche nach wertvollem Diebesgut ging es hier nicht, wie sich schnell heraus stellte.
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Das ist die Ausgangslage: Ein heute 36-Jähriger, der in Hamm lebt, war seit einigen Jahren gut mit einer heute 35 Jahre alten Frau befreundet. Damals lebte sie noch nicht in Balve, zog später hier hin. Man habe sich über gemeinsame Interessen kennengelernt, die Beziehung sei zunächst immer rein freundschaftlich gewesen, betonten beide Seiten. Aber um 2020 herum änderte sich dann etwas bei dem Mann. Er selber beschrieb vor Gericht wie es ihm damals sehr schlecht ging, er seinen langjährigen Job kündigte. Und auch seine Bekannte bemerkte die Veränderungen: „Ich erkannte ihn nicht wieder, hatte Angst um ihn.“
Als bei der Frau eine Beziehung in die Brüche ging, soll sich der Mann selber Hoffnungen auf mehr als Freundschaft gemacht haben: „Er hatte sich wohl mehr vorgestellt. Dabei hat er dann immer wieder Grenzen überschritten“, schilderte die Frau.
Gerade nach ihrem Umzug nach Balve sei das Stalking schlimmer geworden: Blumen- und andere Geschenke, unerwünschte Nachrichten und Besuche, später gar Drohungen. Der 36-jährige Angeklagte berichtete, er habe in dieser Zeit auch immer wieder Drogen konsumiert.
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Was ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, das bestritt er vor Gericht auch nicht. Anfang Februar 2021 war er nachts von Hamm aus zu der Wohnung seiner Bekannten nach Balve gefahren. Seine Begründung: „Ich hatte Ärger zuhause.“ So habe er aus dem Haus seiner Eltern, wo er damals wohnte, das Weite gesucht. Und weil er nicht gewusst hätte, wo er in dieser Nacht schlafen soll, sei er eben zu der Bekannten gefahren. Allerdings hatte diese zu dem Zeitpunkt mit der Freundschaft schon abgeschlossen, mehrere Verfügungen erwirkt, dass sich der Mann ihr nicht mehr nähern darf. Mehrfach hatten ihm Polizisten das auch erklärt. Für den Hammer offenbar kein Hindernis.
Über die Balkontür
Er traf nachts an der Balver Wohnung ein, sie war leer, die Bewohnerin hatte Nachtschicht. Er kletterte auf den Balkon und drückte die Balkontür auf. Er habe einfach nur noch mal mit ihr reden wollen, so die Begründung. Da er niemanden vorfand, legte sich der Mann dann einfach in das Bett der Bekannten und schlief ein. Der Hausmeister des Mehrfamilienhauses, gleichzeitig Nachbar des Stalkingopfers, erkannte am Morgen das Licht in der Wohnung und die offenen Balkontür obwohl die Mieterin eigentlich in der Arbeit war. Die Lebensgefährtin des Hausmeisters ging dann mit ihrem Zweitschlüssel in die Wohnung. Als sie den ungebetenen Besucher entdeckte, sagte dieser lapidar, er dürfe hier sein – und schlief erneut ein. Die Nachbarin holte daraufhin die Polizei, die den Einbrecher unsanft weckte und der Wohnung verwies. Die Mieterin kam erst später von der Arbeit hinzu. Sie behauptete bis zuletzt, ihr Bekannter habe zwei Handys und einen Laptop aus der Wohnung geklaut. Weniger aus finanziellem Interesse, denn als Erinnerungsstück. Der Beschuldigte hatte offensichtlich keine finanziellen Interessen: Er fand 3000 Euro der Mieterin in einem Sparschwein und versteckte es an mehreren Orten im Schlafzimmer.
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Das Stalkingopfer vermutete eine Psychose bei ihrem Bekannten als Grund, der sich damals in Wahnvorstellungen und Verschwörungstheorien verstrickt habe. Ein Gutachter attestierte eine psychotische Störung. Die habe eine Schuldunfähigkeit zur Folge. Entsprechend logisch war der Freispruch für den 36-Jährigen. Juristisch wäre es nicht mehr um Wohnungseinbruchsdiebstahl, sondern eher Hausfriedensbruch gegangen. Für den Angeklagten, so der Vorsitzende Richter Jung, spreche, dass das Stalking seit dem Vorfall Anfang 2021 abrupt aufgehört habe. Das Opfer: „Seit dem ist Ruhe.“