Balve/Menden. Attacke statt Dank: Ein volltrunkener Balver ging, obwohl schwer verletzt, auf Einsatzkräfte. Jetzt stand er in Menden vor Gericht.

Volltrunken stürzt ein Balver in seiner Wohnung. Als Rettungskräfte dem blutüberströmten Mann helfen wollen, greift er diese an und beleidigt sie. Das brachte ihn nun vor das Amtsgericht Menden. Der Prozess ging es glimpflich für den Rentner aus.

Der heute 68-Jährige hatte im August des letzten Jahres an einem frühen Abend schon ordentlich „getankt“. Eine Flasche Wodka muss er alleine geleert haben, so viel konnte man anschließend rekonstruieren. Etwa 2,5 Promille Alkohol im Blut ergab die Messung später.

Der Rentner selbst konnte an fast nichts mehr erinnern. Auch jetzt nicht, als dieser verhängnisvolle Tag vor dem Mendener Amtsgericht aufgearbeitet wurde.

Der Balver war sturzbetrunken zunächst im Badezimmer seiner Wohnung zu Fall gekommen. Vermutlich an der Badewanne hatte er sich den Kopf aufgeschlagen, eine klaffende Wunde war die Folge, er blutete stark und verteilte das Blut noch weiter in der Wohnung. Als dann die Rettungssanitäter eintrafen, ließ sich der Balver allerdings nicht dankbar versorgen, er bepöbelte und beleidigte die Helfer stattdessen. Er wollte sich standhaft weigern, von den beiden ins Krankenhaus gebracht zu werden.

Das hielten sie aufgrund der stark blutenden Kopfwunde für nötig. Und holten die Polizei zur Unterstützung. Als der 68-Jährige dann fixiert und in Handschellen zum Rettungswagen gebracht werden sollte, reagierte er mit einer Kopfnuss und Tritten, denen die Polizeibeamten und Rettungskräfte allerdings ausweichen konnten. Die Rettungssanitäterin packte er am Arm und verdrehte diesen, was bei der jungen Frau Prellungen und Zerrungen zur Folge hatte die sie zwei Wochen lang dienstunfähig machten. Außerdem soll der man einige üble Beleidigungen gerufen haben.

Entschuldigung auf Nachfrage

Körperverletzung, Angriff auf Rettungskräfte und Beleidigung lauteten die Vorwürfe in der Anzeige. An all das, so berichtete der Angeklagte in seiner Aussage vor Gericht, könne er sich kaum noch erinnern. Warum er damals überhaupt so tief ins Glas geschaut habe, wollte die vorsitzende Richterin wissen: „Es war sehr stressig damals. Deshalb habe ich getrunken und mich falsch verhalten.“

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Die Richterin fragte später weiter, so eine große Menge Alkohol zu konsumieren, spreche wohl für eine gewisse Gewöhnung. Das aber bestritt der Rentner vehement: Das sei damals ein Ausrutscher gewesen. Er trinke höchstens bei Feiern und in Geselligkeit. „Und seit dem Vorfall habe ich keinen Tropfen mehr getrunken.“

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Zu einer Entschuldigung im Gerichtssaal bei der Rettungssanitäterin für sein Verhalten er sich zunächst aus eigenen Stücken nicht durchringen. Als ihn die Richterin danach gezielt fragte, sagte er schließlich: „Ich bedauere das. Eigentlich bin ich nicht aggressiv.“

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Die Anklageschrift stellte wegen der 2,5 Promille eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit in den Raum. Schließlich kam es aber zu einer anderen Lösung anstelle eines Urteils. Allen Beteiligten war in erster Linie eine finanzielle Entschädigung des Opfers wichtig. Und so wurde vorgeschlagen, dass Verfahren gegen den Balver gegen eine Geldauflage einzustellen. Damit war auch die Rettungssanitäterin einverstanden, die nun 300 Euro als Entschädigung oder Schmerzensgeld erhalten soll von dem 68-Jährigen. Die Summe richtet sich auch nach den bescheidenen Verhältnissen des Mannes mit einer kleinen Rente aus, dürfte so also dennoch spürbar sein. Er war bislang noch nicht vorbestraft, und zeigte sich auch mit diesem Vorgehen einverstanden.

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