Balve/Menden. Ein Balver hätte sich beinahe um Kopf und Kragen geredet. Doch vorm Amtsgericht Menden kriegte er gerade noch die Kurve.
Die Einsicht kam spät, aber nicht zu spät. Gegen seine Verurteilung wegen des Jobcenter-Betrugs wollte ein Balver vor Gericht zunächst vorgehen. Besann sich dann aber eines Besseren.
Es ging um 611 Euro
Der 27-jährige Balver hatte zunächst einen Strafbefehl erhalten: eine Verurteilung ohne mündliche Verhandlung und nach Aktenlage. Vorwurf: Der Balver habe Sozialleistungen vom Staat bezogen, aber eine geringfügige Beschäftigung zwischen Januar und März 2021 nicht gemeldet. Er bekam deshalb Geld vom Jobcenter, das ihm nicht zustand, 611 Euro insgesamt. Dafür wurde er wegen Betruges zur Zahlung von 1800 Euro Buße verdonnert. Zusätzlich dazu die Rückzahlung des zu viel erhaltenen Geldes. Ein angesichts der Schadenssumme recht hartes Urteil, welches sich mit mehreren Vorstrafen des jungen Mannes erklärt.
+++ AMTSGERICHT: MIT LATTE GEGEN KRADFAHRER IM HÖNNETAL? +++
Als er nun zur Verhandlung vor dem Mendener Amtsgericht erschien, war er sich seines Fehlverhaltens auch bewusst. Seine Sorge: wird hier verhandelt, könnte das Urteil dann noch härter ausfallen?
Theorie und Praxis
Theoretisch möglich, praktisch aber nicht, erklärten ihm Staatsanwältin und Richterin. Aber auch so weit müsse es nicht kommen. Der Mann könne den Einspruch gegen den Strafbefehl auch hier noch wieder zurückziehen, sagten die beiden weiter. Das erspare ihm immerhin noch die Verfahrenskosten, die er als Verurteilter in der Regel tragen müsste. Und so nutzte der 27-Jährige Balver auch die Möglichkeit und zog den Einspruch zurück.
+++ AMTSGERICHT MENDEN - MEHR KIRCHENAUSTRITTE IM HÖNNETAL +++
Er berichtete noch, dass sich seine private wie berufliche Situation zuletzt gebessert habe, und auch die Bewährungshelferin ließ eine gute Prognose durchblicken. Die Höhe der Geldbuße bleibt.