Balve/Menden. Eine 27-jährige Balverin stand schon mal wegen Betrugs vor Gericht. Diesmal ging es um Sozialbetrug. Wie würde das Amtsgericht entscheiden?
Das Verfahren gegen eine 27-jährige Frau aus Balve wurde vom Vorsitzenden des Amtsgerichts Menden direkt eingestellt. Die Balverin stand wegen Betrugs schon mal vor Gericht.
In der Zeit von Juli bis September vor zwei Jahren, soll sie 500 Euro (ALG II) zu Unrecht vom Jobcenter bezogen haben. Sie soll ihre Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht mitgeteilt haben. Deswegen wurde das Verfahren bei der ersten Verhandlung gegen eine Auflage von 350 Euro eingestellt. Doch die 27-Jährige kam der Auflage der Zahlung der 350 Euro nicht da. Deswegen musste sie nun noch mal im Gerichtssaal erscheinen. Da sie aber inzwischen die Auflage erfüllt hat und die 350 Euro überwiesen hat, stellte der Strafrichter das Verfahren ein. „Die 500 Euro vom Jobcenter muss die Balverin auf jeden Fall auch zurück zahlen“, sagte er.
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